Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.2.3. Regiokonzept

Das Regiokonzept Hamburg-Bergedorf I Südstormarn I Herzogtum Lauenburg Süd aus dem Jahr 2020 stellt eine inhaltliche und konzeptionelle Grundlage für weitere Entwicklungsprozesse in der Region dar. Dabei werden Siedlungsentwicklungen, Verkehr und Freiräume in einem integrierten Verständnis und grenzübergreifend betrachtet. Zentrale Handlungsempfehlungen in Form von sogenannten „Regionalen Werkzeugen“ sollen zukünftig lokal in Planungen und Konzepten übernommen werden.

Das Regiokonzept besteht aus den vier Kernzielen Steuerung und Abstimmung der Siedlungsentwicklung in der Region, Verbesserung der Alternativen zum MIV, Sicherung und Inwertsetzung der Landschafts- und Grünräume und die Stärkung der lokalen und interkommunalen Zusammenarbeit.

Im Folgenden werden die Werkzeuge aufgeführt, die für das Plangebiet Relevanz entfalten. Ein großer Fokus liegt dabei auf der Untersuchung von Potenzialen zur Stärkung des Nahverkehrssystems durch moderne Mobilitätsangebote:

  • Erweiterung des U/S-Bahn-Netzes Hamburgs,
  • Prüfung einer Stadt-Umland-Bahn bzw.
  • Neue regionale Bus-Typologien und
  • Ausbau der Radregion durch Radschnellweg Oststeinbek – Glinde – Reinbek in Verbindung mit einem
  • Regional abgestimmten Mobilitätshubsystem als Übergabepunkte in ländlichen Räumen in der Nähe der Abfahrten der K 80.

Als landschaftsbezogenes Regionalmanagementsystem wird die Entwicklung eines Regionalparks „Hamburg Ost“ vorgeschlagen, der sowohl die Aspekte einer nachhaltigen Freizeit- und Naherholung, auch im Sinne eines touristischen Belangs, als auch die des Natur- und Landschaftsschutzes vereint.

Unter dem Werkzeug Kooperative Entwicklung regional bedeutsamer Gewerbestandorte wird die interkommunale, grenzübergreifende Entwicklung eines gemeinsamen Wirtschaftsstandort verstanden. Dabei sollen zukunftweisende und zeitgemäße Qualitätsstandards zum Einsatz kommen, wie flächen- und ressourcensparende Standortnutzungen, bauliche und technische Anpassungsfähigkeiten an neue und individuelle Bedürfnisse und ein attraktives und modernes Erscheinungsbild und Standortumfeld mit guter und nachhaltiger Architektur mit Umwelt- und Klimastandards, mit Angeboten für Facharbeitskräfte, einer starken ÖPNV-Anbindung mit neuen Mobilitätssystemen, mit Kinderbetreuung und gastronomischen Angeboten.

Die Konkretisierung der Konzeptideen wird zunächst auf drei regionale Entwicklungsbereiche fokussiert. Das Gewerbegebiet Reinbek/Glinde wird dem Entwicklungsbereich I Billstedt Glinde zugeordnet.

3.2.4. Klimaanpassungskonzept

Die Stadt Reinbek erstellt derzeit ihr Klimaanpassungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Dieses wird voraussichtlich nicht vor dem Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 118 fertig vorliegen. Daher wurden die Planungsziele und das Plangebiet bereits zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Klimaanpassungs-Gutachterinnen bewertet und erste allgemeine Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorschlagscharakter entwickelt:

  • Schaffung von guten Wuchsbedingungen bei der Festsetzung von neuen Baumstandorten,
  • dezentrale und oberflächige Niederschlagswasserbewirtschaftung (Schwammstadt-Prinzip)
  • Kaskadisches Niederschlagsmanagement (Rückhaltung über natürliche Flächen Muldenversickerung Rigolenversickerung Versickerungsschächte oberirdische Versickerungs- und Verdunstungsmulden und Rückhaltebereiche),
  • Dachbegrünung.

Diese Vorschläge wurden aufgegriffen, wobei aufgrund der Bodenverhältnisse, die nahezu wasserundurchlässig sind, die Maßnahmen zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung mit Ausnahme der Dachbegrünung nicht realisierbar sind.

3.3. Fachgutachten

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden Fachplanungen und Gutachten erstellt und in die weitere Planung eingestellt. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst und es wird dargestellt, ob aus den Ergebnissen planungsrechtliche Resultate für den Bebauungsplan folgen. Diese Gutachten wurden im Rahmen der Veröffentlichung der Planunterlagen der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB), den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.