6.8.4. Externe Ausgleichsmaßnahmen
Zur Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft werden weitere naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich. Der Knickverlust sowie die im Umweltbericht bilanzierten Ausgleichsbedarfe für das Schutzgut Boden sollen durch eine komplexe Maßnahme auf in der Nähe befindlichen Flächen nordwestlich des Plangebietes kompensiert werden. Auf Flächen nördlich des Weges Bummerei und östlich der K 80 wird der vorhandene Acker in Grünland umgewandelt und extensiv gepflegt. Damit wird langfristig eine Regeneration der natürlichen Bodenstrukturen erreicht sowie Belastungen des Grundwassers durch die landwirtschaftlichen Stoffeinträge minimiert. In Ergänzung des vorhandenen überwiegend dichten Knicknetzes sind Knickneuanlagen sowie „Knickreparaturen“ in vorhandenen Knicklücken vorgesehen. In den kleineren Knicklücken müssen bereichsweise auch die degradierten Knickwälle ausgebessert werden, indem sie erhöht und verbreitert werden (vgl. textliche Festsetzung Nr. 5.16):
„Zum Ausgleich baulich zulässiger Eingriffe in Natur und Landschaft werden außerhalb des Plangebiets auf dem Flurstück 35/6, 38/4 und 30/5 Flur 2, Gemarkung Schönningstedt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umgesetzt. Es werden 660 lfm Knicks gemäß Festsetzung Nr. 5.9 angelegt sowie 3 ha extensiv genutzte Wiesenfläche, die max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen ist. Das Mähgut ist abzufahren.“