7.4.2. Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
- Festsetzung von Begrünungen auf den privaten Gewerbeflächen: Anpflanzen von 1 Laubbaum pro 200 qm Grundstücksfläche, Anpflanzen von 1 Laubbaum/6 Stellplätzen, Anlage von 5m breiten Grünstreifen parallel zum öffentlichen Straßenraum (Festsetzung Nr. 5.1-3, 5.5);
- Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung (Festsetzung Nr. 5.4) auf 80 % aller Flachdächer von Haupt- und Nebengebäuden (Ausnahme: technische Aufbauten sowie Attika-Randstreifen),
- Maßnahmenfläche M1, M5 und M8: Festsetzung von Knickschutzstreifen und ruderalen Säumen am West-, Nord- und Ostrand (Festsetzung Nr. 5.7);
- Maßnahmenfläche M2: Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland und der Bepflanzung mit 50 Obstbäumen am Nordrand (Obstwiese, Festsetzung Nr. 5.8);
- Maßnahmenfläche M3: Festsetzung einer Knickneuanlage am Nordostrand (Festsetzung Nr. 5.9);
- Maßnahmenfläche M4: Festsetzung einer Knicknachverdichtung mit Überhältern im Bestandsknick am Ostrand (Festsetzung Nr. 5.10);
- Maßnahmenfläche M5: Festsetzung der Pflanzung einer dichten Reihe aus Laubbäumen im Grüngürtel am Ostrand zwischen GE-Flächen und Wanderweg (Festsetzung Nr. 5.11);
- Maßnahmenfläche M6: Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland und der Bepflanzung mit einer dichten Reihe aus Laubbäumen am Südrand (Festsetzung Nr. 5.12);
- Maßnahmenfläche M7: Festsetzung der Anlage eines Feldgehölzes am entrohrten Graben (Festsetzung Nr. 5.13);
- Festsetzung von 17 Straßenbäumen in Planstraße A (Festsetzung Nr. 5.14);