Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.1.3. Denkmalschutz

Innerhalb des Plangebiets sind keine oberirdischen Kultur- oder Naturdenkmale bekannt.

Im Norden des Plangebiets war ein archäologisches Interessensgebiet vermerkt. Untersuchungen der Oberen Denkmalschutzbehörde im Zeitraum vom 02. bis 09. September 2024 konnten jedoch das Vorhandensein von archäologisch relevanten Bodenfunden ausschließen. Das archäologische Interesse wird somit nicht weiter aufrechterhalten. Das Gebiet wurde durch die Obere Denkmalschutzbehörde zur Bebauung freigegeben (VN 1234).

Bodenfunde sind bei Bautätigkeiten jedoch nie gänzlich ausgeschlossen. Sollten bei Bau- bzw. Erdarbeiten unbekannte Bodenfundstellen angetroffen werden, sind diese der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden. Bodenfunde und Fundstellen können u.a. sein: Tonscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen.

3.1.4. Altlasten

Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Anderweitige Nutzungen auch in der Vergangenheit sind nicht bekannt. Altlasten sind nicht dokumentiert. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorhandensein von Altlasten ausgeschlossen werden kann.

3.1.5. Baumschutz

Für das Plangebiet gilt die Satzung der Stadt Reinbek zum Schutze der Baumbestände vom 01.10.2023 in der jeweils gültigen Fassung. Geschützt sind alle Bäume – auch Obstbäume – mit einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe über Erdboden. Auf die allgemein gültige Baumschutzsatzung der Stadt Reinbek wird im Bebauungsplan hingewiesen.