Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dörphof für das "Baugebiet Alt Dörphof"
Begründung
1.1 Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Südwesten der Ortslage Dörphof, südlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ und westlich der Dorfstraße (Kreisstraße K 63). Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 22/18, 71/4, 31/9, 31/7, 33/32 und 72/24 der Flur 2 Gemarkung und Gemeinde Dörphof.
Der ca. 2,55 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch eine straßenbegleitende Baumreihe an der Straße ‚Alt Dörphof‘ und nördlich angrenzend das Gebiet der neuen KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen,
- im Nordosten durch private Flächen des St.-Nicolaiheimes,
- im Osten durch die vorhandene Bebauung an der Dorfstraße,
- im Südosten durch die Dorfstraße (K 63) und
- im Süden, Südwesten und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
1.2 Bestand
Das Plangebiet wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft die Gemeindestraße 'Alt Dörphof'.
Die östlich angrenzenden Wohngrundstücke werden durch Zäune und Hecken vom Planbereich abgegrenzt. Im Südosten ist entlang der Dorfstraße (K 63) ein straßenbegleitender Grünstreifen vorhanden. Hier wurde durch die Gemeinde ein Baumtor angelegt, das aus jeweils 3 Winterlinden beidseits der Dorfstraße den Ortseingang markiert.
Außerhalb des Plangeltungsbereiches verläuft im Norden nördlich der Straße ein Graben mit angrenzende Baumreihe.
Das Gelände ist sehr eben und weist Höhen um 9 m üNN auf.