1.3.4 Bedarf an Grund und Boden
Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 8,78 ha. Hiervon werden ca. 4,68 ha als Sondergebiet Abfallwirtschaft, 0,72 ha als Flächen für die Abwasserbeseitigung, 0,67 ha als Grünflächen, 2,27 ha als Flächen für Maßnahmen und 0,44 ha als Waldfläche festgesetzt.