1.4.3.1 Pläne der überörtlichen Raumplanung
Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021
Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum und hier im Stadt-Umlandbereich des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes des Mittelzentrums Schleswig. Die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben.
Dem Raum wird eine Bedeutung als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung zugesprochen. Diese Raumkategorie weist aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur eine besondere Eignung für Tourismus und Erholung auf. In diesen Räumen soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.
Das Gebiet gehört zu einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft (Historische Kulturlandschaft / Knicklandschaft im LRP). Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft umfassen u.a. großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften und Biotopverbundachsen auf Landesebene. Sie dienen als Planungsgrundlage für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. In den Regionalplänen sind diese Räume weiter differenzierend als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft darzustellen. Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Dabei soll eine überörtliche Abstimmung angestrebt werden.
Regionalplan Planungsraum V 2002
In der Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum V - Schleswig-Holstein Nord – aus dem Jahr 2002 wird der Plangeltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans räumlich dem Stadt und Umlandbereich in ländlichen Räumen zugeordnet. Hinsichtlich der regionalen Freiraumstruktur liegt er:
- innerhalb eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz,
- am Rand eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.
Darüber hinaus werden folgende planrelevante Aussagen getroffen:
- Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Grundwasservorkommen für den Naturhaushalt, aber auch für die Trinkwasserversorgung, sind im gesamten Planungsraum das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Gefahrenquellen für die Grundwasservorkommen sind zu beseitigen; bereits verunreinigte Vorkommen sind möglichst zu sanieren.
- In allen drei Gebietskörperschaften Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg ist die Entsorgung der Restabfälle durch Verträge mit Dritten langfristig gesichert (…). Die Siedlungsabfälle aus dem Kreis Schleswig-Flensburg werden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Landeshauptstadt Kiel bis Ende 2023 im Müllheizkraftwerk in Kiel behandelt.
Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung Entwurf 2023
Der Entwurf der Neuaufstellung des für den Kreis Schleswig-Flensburg zukünftig geltenden Regionalplan I stellt ein Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung sowie ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dar. Daraus ergeben sich gegenüber dem geltenden Regionalplan V keine anderweitigen Vorgaben.