2.2.6.4 Maßnahmenprogramm Schlei/Trave zur Umsetzung der WRRL
Im Plangebiet werden keine Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL durchgeführt.
Im Plangebiet werden keine Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL durchgeführt.
Mit der Erweiterung des Betriebshofs sind keine zusätzlichen betriebsbedingten Verkehre, zu erwarten, die für maßgebliche geänderte Beurteilungen der Situation an der B 201 im Lärmaktionsplan erwirken.
Die Hausmüll- und Abfallbeseitigung erfolgt gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg (AWS) und nach Leitlinien des Abfallwirtschaftsplans. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, dass die Abfallbewirtschaftung des Kreises Schleswig-Flensburg ertüchtigt wird.