2.2.7 Entwicklung bezüglich der Vermeidung von Emissionen sowie eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern / § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB
Bei den Baumaßnahmen und bei der Nutzung der Flächen (Verkehrsemissionen, Heizprozesse, Staubentwicklungen) ist zu erwarten, dass Luftschadstoffe in einem für Gewerbestandorte üblichen Maß freigesetzt werden. Vor Umsetzung des Planvorhabens wird ein Genehmigungsverfahrens gemäß BImSchG durchgeführt. Vor diesem Hintergrund sind maßgebliche Beeinträchtigungen durch Emissionen nicht zu erwarten. Aufgrund neuer Techniken kann möglicherweise auch eine Reduzierung von derzeit verursachten Emissionen erwirkt werden.
Abfälle werden vor Ort sachgerecht umgeschlagen. Der zukünftige Umgang mit Schmutzwasser wird noch mit der Abwasserentsorgung der Stadtwerke SH abgestimmt.