Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Braak
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 20 Tage –durchführende Organisation
Amt SiekPlanungsanlass
Gemeinde Braak, Bebauungsplan Nr. 17
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung Braak hat in der Sitzung am 08.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 17 beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt werden.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Braak aufgestellt.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes "Photovoltaik-Freiflächenanlage“ zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Weitere Einzelheiten der Planung sind aus den Unterlagen ersichtlich und können als PDF-Dokumente unter dem Link: https://cloud.ck-stadtplanung.de/s/4N6WZ9bXL6g6Xxk heruntergeladen werden.
Die Unterlagen für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB stehen zudem ab dem 16.02.2026 als PDF-Dokumente auf der Internetseite des Amts Siek unter dem Link https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/ zum Herunterladen bereit.
Die Gemeinde macht gemäß § 4b BauGB davon Gebrauch, die Durchführung dieses Verfahrensschrittes einem Dritten zu übertragen.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bitten wir Sie daher nunmehr um Ihre Stellungnahme zu der Planung und um Mitteilung der Ihnen vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Untersuchungen sowie um Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Im Hinblick auf die Inhalte des Umweltberichtes (§ 2a BauGB) bitte ich, nur Informationen oder erforderliche Untersuchungen mitzuteilen bzw. anzufordern, die tatsächlich erforderlich sind oder sein könnten. Ferner bitte ich um Mitteilung über beabsichtigte sowie die zeitliche Abwicklung von Planungen, die ggf. für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein könnten.
Stellungnahmen können bis zum 16.03.2026 schriftlich – bevorzugt per E-Mail – an die folgende Adresse geschickt werden:
Cappel + Kranzhoff
Stadtentwicklung und Planung GmbH
Palmaille 96, 22767 Hamburg
Tel: 040-380 375 670, Fax: 040-380 375 671
E-Mail: beteiligung@ck-stadtplanung.de
Parallel zur Behördenbeteiligung werden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 16.02.2026 bis 16.03.2026 (einschließlich) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (im Internet veröffentlicht und) in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, Zimmer 6, 22962 Siek, zur Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Sofern wir bis zum o.g. Termin keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange von der Planung nicht berührt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Arne Buls
M.Sc. Stadt- und Regionalplanung [Städtebau]
Tel. 040 380 375 67-26
a.buls@ck-stadtplanung.de
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cappel + kranzhoff
stadtentwicklung und planung gmbh
palmaille 96 | 22767 hamburg
Geschäftsführung: Peter Kranzhoff
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht Hamburg | HRB 123223