Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

3.8.7 Schutzgut Landschaft/Ortsbild

Das Plangebiet ist aufgrund seiner zurückliegenden Lage bislang wenig von öffentlichen Wegen aus einsehbar. Im Plangebiet entstehen mit den Tiny-Häusern Gebäude, die nur eine sehr geringe Fernwirkung aufweisen. Die Maßstäblichkeit innerhalb des Siedlungsgefüges bleibt gewahrt.

Die landschaftsbestimmenden Rotbuchen werden erhalten. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind durch die Umsetzung der Planung nicht zu erwarten.

3.8.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Plangebietes sind keine archäologischen Denkmale und keine Kulturdenkmale bekannt. Der § 15 Denkmalschutzgesetz ist zu berücksichtigen.

Auf dem überplanten Grundstück verlaufen gemeindliche Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie ein verrohrter Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes. Zu den Leitungen werden die erforderlichen Mindestabstände mit der Baugrenze eingehalten. Weitere Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

3.9 Natur und Landschaft

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der dicht besiedelten Ortschaft Goltoft. Der südliche Planbereich wird derzeit als wassergebundener befestigter Stellplatz für einige wenige landwirtschaftliche Gerätschaften (Anhänger) verwendet. Des Weiteren befindet sich hier eine Weidehaltung mit Schafen, Ziegen und Hühnern, die sich über den größten Teil des Plangebietes erstreckt. Der Bewuchs dieser Fläche wird durch das Deutsche Weidelgras dominiert. An krautigen Arten finden sich auch Gundermann, Weißklee und Schneeglöckchen. Insgesamt ist diese Fläche artenarm und wenig strukturreich (GAy). Der kleine Stall für die Weidetiere (SIy) befindet sich im westlichen Plangebiet. Direkt östlich anschließend an den Stall stocken vier Rotbuchen (HEy). Die Rotbuchen erreichen Stammdurchmesser zwischen 70 cm bis 100 cm. In mindestens einer der Rotbuchen war im einsehbaren Bereich ein Astloch vorzufinden.

Im südlichen Randbereich, zwischen den Wohnhäusern, liegen Rasen (SGr) bzw. eine Steinpflasterfläche (SXy), in deren Bereich eine Linde (Ø = ca. 20 cm) stockt (HEy). An der nordwestlichen Grenze befindet sich eine mit Gehölzen (u.a. Pfaffenhütchen, Hainbuche) bewachsene Böschung (SGs). Ca. 0,5 m vor der Böschung wachsen einzelne Obstbäume mit einem Stammdurchmesser von ca. 20 - 50 cm sowie eine dreistämmige Traubenkirsche mit Einzelstammdurchmessern von ca. 20 – 40 cm.

Im Norden verläuft der Weidezaun mit ca. 2 - 3 m Abstand zur Flurstücksgrenze. Abgesehen von dem auch hier befindlichen artenarmen Weidegrünland (GAy) sind keine besonders zu beachtenden Biotope im nördlichen Plangebiet vorhanden.

An der Grenze des nordöstlichen Plangebietes befindet sich ein Knick (HWy), der ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt. Dieser verläuft gemäß Vermessung überwiegend außerhalb der Flurstücksgrenze etwa bis zum Beginn des östlich des Plangebiets gelegenen Wohnhauses. Als Überhälter sind zwei Stiel-Eichen (Ø = jeweils ca. 30 cm) sowie eine Esche (Ø = ca. 50 cm) zu nennen. Der Gebüschbewuchs besteht vorrangig aus Holunder und Hainbuche. Im südöstlichen Randbereich befindet sich eine künstliche Aufschüttung (XAs) von ca. 50 cm Höhe, die dicht mit Gras überwachsen ist und eine Abgrenzung zwischen den Grundstücken darstellt.

Außerhalb befinden sich westlich, nördlich, östlich und südlich bebaute Grundstücke. Im Nordosten befindet sich eine Weidefläche.

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