7.1. Verfahrensübersicht
Der Bebauungsplan Nr. 12 wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. l S.3635) und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Grundsatzbeschluss
Die Gemeindevertretung Witzeeze hat am 27. Oktober 2021 den Beschluss gefasst, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Form eines Solarparks auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.
Planungsanzeige
In einem Schreiben vom 09. November 2021 hat die Gemeinde Witzeeze die Planungsabsichten der Landesplanungsbehörde mitgeteilt und darum gebeten zu prüfen, ob die Planungsabsichten den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen bzw. die zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung mitzuteilen. Die Kreisverwaltung des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde im Verfahren beteiligt.
Laut Mitteilung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 25. November 2021 und der Landesplanungsbehörde vom 08. Dezember 2021 seien die vorgelegten Unterlagen noch nicht hinreichend aussagekräftig, um eine konkrete Beurteilung der Flächen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage vorzunehmen. Daher sei eine Konkretisierung und erneute Vorlage erforderlich. Grundlegende Bedenken wurden indes nicht angemeldet.
Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Photovoltaikanlagen“ – Gebiet „Teilweise beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 13/2, 13/3, und 14 der Flur 1, Flurstück 6/1 der Flur 2, Flurstücke 29, 28, 27 84 der Flur 3, der Gemarkung Witzeeze“ – ist am 29. Juni 2022 von der Gemeindevertretung Witzeeze gefasst worden.
Am 12. Juli 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss vom 29. Juni 2022 aufgehoben, nachdem die Flurstücke 13/3 und 14 der Flur 1 der Gemarkung Witzeeze aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden. In diesem Zuge wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Teilweise beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52), Flurstück 13/2 der Flur 1, Flurstück 6/1 der Flur 2, Flurstücke 29, 28, 27, 84 der Flur 3, der Gemarkung Witzeeze“ mit Beschluss der Gemeindevertretung gefasst.