Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Kita" der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Textliche Festsetzungen

1.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Zugunsten des Sielverbandes Kremper Au werden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen in einer Breite von jeweils 5 m beidseits des verlaufenden Verbandsgewässers zu Unterhaltungszwecken festesetzt. Diese Flächen sind von Bebauung und Bepflanzung (Bäume und tiefwurzelnde Sträucher) insgesamt dauerhaft freizuhalten

II. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15,20 und 25 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 4 LNatSchG)

2 Erhalt von Einzelbäumen

Die in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei Abgang ist an gleicher Stelle ein Ersatzbaum gleicher Art als Hochstamm, 3 mal verpflanzt mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm zu pflanzen.