1.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
Zugunsten des Sielverbandes Kremper Au werden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen in einer Breite von jeweils 5 m beidseits des verlaufenden Verbandsgewässers zu Unterhaltungszwecken festesetzt. Diese Flächen sind von Bebauung und Bepflanzung (Bäume und tiefwurzelnde Sträucher) insgesamt dauerhaft freizuhalten