Text (Teil B)
Das Sondergebiet 'Hafenbistro' dient den Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Hafens.
Zulässig sind:
- Anlagen und Einrichtungen für den Hafenmeister,
- Anlagen und Einrichtungen zur technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes und des Sportboothafens,
- gastronomische Betriebe, inkl. Außenbewirtungsbereiche, sowie
- sanitäre Anlagen im Zusammenhang mit dem Gebiet und dem Sportboothafen.