Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die bisherige landwirtschaftliche Flächennutzung entfällt zugunsten einer Erweiterung zum nördlich angrenzenden Gewerbegebiet. Hierbei kann die bestehende Erschließungsstraße mit genutzt werden, indem hiervon nach Süden eine ringförmig angelegte Planstraße in der Erweiterungsfläche vorgesehen wird. An Naturstrukturen entfallen im Plangebiet ein zentral in Ost-West-Richtung verlaufender Knick, einschließlich dessen Überhältern, sowie eine landschaftsprägende Eiche an der nordwestlichen Zufahrt.

Abstandsvorgaben ergeben sich zu angrenzendem Wald im Südosten und als Anbauverbotszonen Richtung Autobahn am Ostrand und zur Kreisstraße am Westrand.

Im Plangebiet werden aufgrund weitgehend ebener Geländeverhältnisse keine besonderen Reliefveränderungen erforderlich.

Zu dem aktuellen Geltungsbereich zählt auch eine nördlich im bisherigen Gewerbegebiet gelegene Fläche mit Regenrückhaltebecken, da am Südrand der Erweiterung eine Neuanlage für beide Gewerbeflächen gemeinsam vorgesehen ist. Durch die geplante Verfüllung des alten RRB sind hierbei artenschutzrechtliche Aspekte hinsichtlich möglicher Amphibienvorkommen geprüft worden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung wurde dies als Worst-case-szenario insbesondere hinsichtlich Vorkommen an Vogelarten sowie Fledermäusen angelegt.

Durch die Einfassung des Gewerbegebietes mit Knick-, Wald- und Baumbestand und die Vorgabe für Dachbegrünung (soweit nicht Photovoltaik), ergibt sich selbst bei einer Ausschöpfung der zulässigen Maximalhöhe über 12 m und der Anlage des Werbephylons an der Kreisstraße über eine Maximalhöhe bis 75 m NHN eine weitgehende Integration in das örtliche Landschaftsbild.

Die Auswirkungen auf vielfältige Schutzgüter sind bei einer für Gewerbegebiete typischen, intensiven Überbauung und Flächenversiegelung weitreichend und erfordern entsprechende Maßnahmen zu einer Vermeidung und Reduzierung der Eingriffsauswirkungen.

Der Umweltfachbeitrag dokumentiert die sich aus der Planung ergebenden möglichen Prüffragen und damit verbundenen möglichen Umweltauswirkungen, bezogen auf die unterschiedlichen Schutzgüter und legt diese entsprechend der Gliederungsvorgaben nach § 2a und Anlage 1 BauGB dar.

5.12 Stellenwert des Umweltfachbeitrages im Rahmen der gemeindlichen Abwägung

Die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Vorgaben, die sich aus den unterschiedlichen Fachgesetzen und Fachplänen ergeben, werden eingehalten. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob sie im Rahmen der Abwägung weitergehende Umweltziele in der Planung berücksichtigt.

5.13 Kompensationsermittlung / Bilanzierung Eingriff- Ausgleich

Rechtsgrundlage für die Handhabung der Eingriff-Ausgleichsermittlung bildet die Umweltbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB, ferner der Eingriffsregelung nach dem Baurecht (§ 1a Abs. 3 BauGB) in Verbindung mit dem Naturschutzrecht (BNatSchG und LNatSchG). Für die Ermittlung des Ausgleichsumfangs in Schleswig-Holstein gelten der gemeinsame Runderlass nach dem aktuellen Stand vom Januar 2014 und der Ergänzung zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange aus 2011.