Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg
Begründung
4.1. Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet für Solarenergie (§11 Abs. 2 BauNVO)
Die Art der Nutzung wird für das Gebiet der Photovoltaikanlage als Sonstiges Sondergebiet „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ nach § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Als zulässig festgesetzt werden all jene baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Photovoltaikanlagen erforderlich sind bzw. in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung stehen.
Zulässig sind ausschließlich:
- Modultische mit Solarmodulen (Photovoltaikanlagen, siehe Abb. 7)
- Batteriespeicher, Betriebs- und Transformatorengebäude, die der Zweckbestimmung des Sondergebietes dienen (Beispiel eines Trafo-Gebäudes siehe Abb. 8)
- Zufahrten, Wege und Wartungsflächen
Abb. 7: Beispiel Modultische (Quelle: EE-Plan GmbH)
Abb. 8: Beispiel einer Trafo-Station (Quelle: EE-Plan GmbH)