Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.11.1. Denkmalschutz

Archäologische Kulturdenkmale sind für das Plangebiet nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch großenteils im archäologischen Interessengebiet. Weiterhin befinden sind zwei archäologische Denkmäler im Umfeld der Fläche ebenso wie mehrerer Objekte der Archäologischen Landesaufnahme, daher ist mit archäologischer Substanz (Denkmalen) zu rechnen und grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise zu achten (keine Planierarbeiten). Dies ist durch die Art der Bauweise mit Rammpfosten gegeben.

Gemäß § 15 DSchG gilt: Sollten Kulturdenkmale entdeckt oder gefunden werden, hat dies gemäß § 15 DSchG unverzüglich der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Ver­ pflichtungVerpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

4.11.2. Altlasten

Nach Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde befindet sich auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück 234 die im Boden- und Alltastenkataster des Kreises Schleswig-Flensburg eingetragene Altablagerung Nr. 160.

Da zum Zeitpunkt der Abfallablagerungen in den 1970er Jahren die Flurstücksgrenzen noch anders strukturiert waren, besteht die Möglichkeit, dass Teilflächen der ehemaligen Deponie bis in das überplante Flurstück 215 hineinreichen.

Sollten bei der Erschließung der geplanten Anlage entsprechende Abfälle zu Tage treten, ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren: anette.jaeger@schleswig-flensburg.de

Ausgehobene Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

4.11.3. Straßenbau und Verkehr

Nördlich der Planfläche verläuft die Kreisstraße K62. Gemäß § 29 Abs. 1 StrWG SH ist eine Anbauverbotszone von 15 m zur befestigten Fahrbahn einzuhalten. Die Planung sowie geplanten Anpflanzungen an der nördlichen Grenze sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein abgestimmt worden.

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