Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.11.7. Bodenschutz

Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzgesetzes (§1 BBodSchG i.V. mit § 1a Abs. 2 BauGB) sind zu berücksichtigen.

Es ist sicherzustellen, dass ein Zinkeintrag vermieden oder verringert, und eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit ausgeschlossen wird.

Für die Gründungen der Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone/Grundwasser-schwankungsbereich erreichen, sind grundsätzlich nur unverzinkte Stahlprofile oder andere geeignete Materialien oder andere Gründungsverfahren zulässig. Die Eignung der eingesetzten Materialen, die den Eintrag von Zink in das Grundwasser erheblich verringern ist nachzuweisen.

4.11.8. Kampfmittel

Die Gemeinde Jagel ist nicht in der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gelistet und gehört nicht zu einem bekannten Bombenabwurfgebiet. Für die durchzuführenden Arbeiten bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

5. Auswirkungen und Abwägungen

Erfahrungsgemäß ist nicht von erheblichen oder überörtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt auszugehen. Dies gilt sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

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