Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13. Realisierung der Planung / Städtebaulicher Vertrag

Die Realisierung des geplanten Bauprojektes ist ohne Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

Es handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit allen Eigentümern/Planungsbegünstigten geschlossen mit den folgenden wesentlichen Inhalten:

  • Nachweis und Herstellung von öffentlich geförderten Wohnungen nach den Maßgaben der Sozialen Wohnraumförderung
  • Herstellungskosten der ursächlichen sozialen Infrastruktur, Ablösebetrag nach dem „Folgekostenkonzept soziale Infrastruktur der Stadt Wedel“
  • Herstellung einer öffentlichen Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg, zu sicherndes Gehrecht für die Öffentlichkeit und entsprechende Grunddienstbarkeit
  • Planungen, Maßnahmen und Kostenübernahme zum Umbau des Kreuzungsbereichs Holmer Straße (B 431) / Lülanden
  • Umsetzung der im Siedlungswasserwirtschaftlichen Konzept genannten Maßnahmen
  • Vorrüstung von Stromanschlüssen für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Diese Begründung wurde in der Sitzung durch den Rat der Stadt Wedel am ………………… gebilligt.

Wedel, den …………………………………… ……………………………………………………

(Bürgermeister)

1. Allgemeines

1.1. Planungsanlass

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ ist das Vorhaben, die bisher als Baumschulland genutzte Freifläche zwischen der Holmer Straße und dem Ansgariusweg als Standort für den Wohnungsbau zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituation der Stadt Wedel kann das geplante Vorhaben zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im innerstädtischen Bereich beitragen. Ursprünglich war die freigehaltene Fläche für die Trasse der Südumfahrung Wedels vorgesehen. Die Planung wurde durch einen politischen Beschluss aufgegeben.

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wedel bereits als Wohnbaufläche dargestellt und stellt somit ein Potenzial für eine Wohnbaureserve dar. Im Rahmen der weiteren Planung wird die Fläche entsprechend ihrer Funktion als innerörtliche Entwicklungsfläche berücksichtigt und entwickelt. Das bislang bezüglich seines stadträumlichen Potenzials untergenutzte Plangebiet soll als Maßnahme der Innenentwicklung intensiver genutzt und aufgewertet werden und einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.

Für die Erschließung des Plangebietes ist ein Ausbau der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden notwendig. Daher sind Teile der Straßenflächen und der Kreuzungsbereich ebenfalls Inhalt dieser Bebauungsplanänderung.

Mit dieser 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27b sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Wohnungsbauvorhabens einschließlich der notwendigen Erschließung im Zuge einer städtebaulich geordneten Maßnahme der Innenentwicklung geschaffen und die zukünftige Bebauung bauleitplanerisch gesichert werden.