Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2. Planverfahren

In der Sitzung am 06.12.2022 hat der Planungsausschuss der Stadt Wedel empfohlen, dass Bebauungsplanverfahren für die 1. Änderung „Teilbereich Ost“ des Bebauungsplans Nr. 27b „Hogschlag“ aufzunehmen. Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Sitzung des Rates am 17.10.2024 wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit Erweiterung des Geltungsbereichs gefasst. Dies war notwendig um die Straßenverkehrsflächen, die für die Er-schließung des Plangebiets erforderlich sind, abzusichern.

Das Planvorhaben dient der Umnutzung von Flächen und der Nachverdichtung. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Danach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie ohne Anwendung der Eingriffsregelung durchgeführt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für dieses Verfahren liegen hier vor, weil die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat- und EU-Vogelschutzgebieten oder sonstigen Schutzgebieten bestehen.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Absatz 1 BauGB) hat vom 11. bis 29. November 2024 stattgefunden. Eine frühzeitige Behördenbeteiligung (gemäß § 4 Absatz 1 BauGB) wurde mit Schreiben per E-Mail vom 22. Oktober 2024 mit Frist bis zum 29. November 2024 durchgeführt.

1.3. Lage des Plangebiets / Bestand

Das Plangebiet liegt nordwestlich des Zentrums der Stadt Wedel. Der südöstlich gelegene S-Bahnhofs Wedel, das Rathaus sowie die Bahnhofstraße sind ist ca. 1,2 km vom südlichen Rand des Plangebietes entfernt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27b umfasst eine ca. 1,56 ha große Fläche und beinhaltet neben anteiligen Straßenverkehrsflächen der Bundesstraße 431/Holmer Straße (Flurstück 154/3 tlw.), Lülanden (Flurstück 38/37 tlw.) und Ansgariusweg (Flurstücke 61/4 tlw. und 544 tlw.) sowie Straßennebenflächen (Flurstück 59/36) eine ca. 1,08 ha große unbebaute Fläche (Flurstücke 539 bis 543, Flur 6, Gemarkung Wedel).

Abb. 1 Luftbild mit Kennzeichnung des Plangebietes (rote Umgrenzung), ohne Maßstab, Quelle: Google Earth

Im Nordosten wird das Plangebiet von der Holmer Straße (B 431) und im Süden vom Ansgariusweg begrenzt. Aufgrund der für die Erschließung des Plangebietes notwendigen Umgestaltung der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden sind Anteile der Straßenflächen und Straßennebenflächen mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen. Die Straßenfläche des Ansgariuswegs ist zur Organisation der Anbindung des Plangebiets im Süden ebenfalls Teil des Plangebiets.

Im Westen grenzen Gärten und im nördlichen Teil eine Gehölzpflanzung an den Geltungsbereich an. Westlich an die Gärten und Gehölze schließen sich Wohnbebauungen in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern in nahezu geschlossener (bis zu 100 m langen) Zeilenbauweise an. Im Südosten befinden sich angrenzend ebenfalls Wohnbebauungen, hier in Form von Einzel-, Doppelhäusern unterschiedlicher Größen. Die umgebende Ortslage ist insgesamt durch eine Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung, vereinzelten Mehrfamilienhäusern sowie einem Gartenbaubetrieb südlich des Ansgariuswegs geprägt (siehe Abb. 1). Die Umgebung stellt sich als eine Gemengelage aus höheren und niedrigeren Gebäuden dar. Die in der Nachbarschaft bestehende Bebauung mit mehrgeschossigen Gebäuden und geschlossener Reihenhausbebauung erreichen eine Höhe von bis zu 11 Metern. In der weiteren Umgebung sind auch Mehrfamilienhauskomplexe mit Gebäudehöhen darüber hinaus bis ca. 15,5 m vorhanden. Die städtebauliche Gebäudestruktur stellt sich damit sehr heterogen dar.

Die Fläche wurde bisher als Teil der ehemals geplanten Südumfahrungstrasse der Altstadt freigehalten. Das Plangebiet ist im Bereich der privaten Grundstücke bisher unbebaut und wird als landwirtschaftliche Fläche (Baumschulfläche) genutzt.

Aufgrund der langgezogenen Ausdehnung der privaten Grundstücksflächen existiert ein topografisch bedingter Höhenunterschied zwischen den Gelände- bzw. Straßenoberflächen der Holmer Straße (i.M. rd. 12,8 mNHN) und dem Ansgariusweg (i.M. rd. 8,7 mNHN) von über vier Metern, wovon rd. ein Meter Höhenunterschied in Form einer vorhandenen Böschung entlang der südlichen Grundstücksgrenze am Ansgariusweg überwunden wird. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze reicht die vorhandene Bebauung mit Nebenanlagen teilweise bis an den Grenzverlauf heran, so dass sich die neuen Höhen der Wohnerschließungsstraße hieran orientieren müssen. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze befinden sich lediglich gärtnerisch angelegte Bereiche, die keine bauliche Nutzung zulassen.

2. Planungsvorgaben

Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Ziele, Grunds-ätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung, die für das Plangebiet gelten, ergeben sich aus der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holsteins (LEP-VO 2021) und dem Regionalplan.