1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen
Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.
Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.
Europa
EU-Vogelschutzrichtlinie vom 30.11.2009
Art. 1 Schutz, Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.10.2000, zuletzt geändert am 28.12.2013
Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft hinsichtlich der Wassergüte und -menge
Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands der Gewässer auf Gemeinschaftsebene
Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13.05.2013
Art. 2 Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten
Bund
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung - Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Berücksichtigung öffentlicher Belange
§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
§ 9 Inhalt des Bebauungsplanes
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 25.02.2021
§ 1 Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen
§ 7 Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 19.10.2022
§ 1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung vor Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 3 Immissionen im Sinne des Gesetzes sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Umwelteinwirkungen
Emissionen im Sinne des Gesetzes sind von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Erscheinungen
§ 50 Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 08.12.2022
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt
§ 13 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeiten von Eingriffen
§ 33 Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig
§ 39 Allgemeiner Artenschutz
§ 44 Besonderer Artenschutz
Land
Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) i.d.F. vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 02.02.2022
§ 1 Regelungsgegenstand; Verwirklichung der Ziele
§ 8 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 9 Verursacherpflichten
§ 10 Bevorratung von Kompensationsflächen
§ 11 Verfahren
Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein (LWaldG) i.d.F. vom 05.12.2004, zuletzt geändert am 06.12.2022
§ 1 Schutz von Wald
§ 9 Umwandlung von Wald
§ 24 Waldabstand
Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 30.12.2014, zuletzt geändert am 01.09.2020
§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege
§ 12 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
§ 15 Funde
§ 16 Erhalt des Denkmals
Gemeinsamer Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Bau-recht“ des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume (Kompensationserlass) i.d.F. vom 09.12.2013.
„Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“, Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 20.01.2017.
Gemeinsamer Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 10.10.2019.
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Landesentwicklungsplan 2021
Der Planbereich der Gemeinde Dannewerk wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches dargestellt. Der Verlauf des Danewerkes ist als Biotopverbundachse - Landesebene beschrieben. Zudem befindet sich das Plangebiet ein einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.
Regionalplan
Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) stellt das Plangebiet als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches im ländlichen Raum sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Das Danewerk ist als Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem befindet sich das Plangebiet im Bauschutzbereich um den Militärflugplatz Jagel.
Flächennutzungsplan
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Dannewerk stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche ‚Sportanlage‘ dar. Der bestehende Parkplatz ist als Verkehrsfläche im F-Plan dargestellt. Das nördlich gelegene Danewerk ist als Naturschutz- und als Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem liegt das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ‚Haithabu-Danewerk‘.
Landschaftsrahmenplan
Im Landschaftsrahmenplan (2020) für den Planungsraum I ist im Bereich des Plangebietes in der Karte 1 das Danewerk als Naturschutzgebiet dargestellt. Nach Süden schließt eine schmale Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an.
Gemäß Karte 2 befindet sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet (‚Haithabu-Danewerk‘), in einem Gebiet mit besonderer Erholungsfunktion und in einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft).
Karte 3 enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Gemeinde Dannewerk stellt die damals vorhandenen Nutzungen sowie die angrenzenden Grünstrukturen dar. Der vorhandene Parkplatz ist als Verkehrsfläche dargestellt. Der Margarethenwall ist als Naturschutz- und Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Insofern ergeben sich keine wesentlich vom Landschaftsplan abweichenden Planungsziele der Gemeinde.