3.5 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über die Hauptstraße.
Der bestehende Parkplatz befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrt an freier Strecke der Kreisstraße K 27. Gemäß § 29 StrWG dürfen in diesem Bereich keine Hochbauten sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einem Abstand von 15 m ab Fahrbahnkante errichtet bzw. vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone wurde in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.
Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Kreisstraße 27 nicht angelegt werden. Die bestehende Zufahrt zum Parkplatz in der südwestlichen Ecke des Flurstückes 93/5, die auch als Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus dient, bleibt unverändert vorhanden.
Alle baulichen Veränderungen an der Kreisstraße 27 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) abzustimmen. Es sind entsprechende Ausführungspläne, in denen die geplante Zufahrtenregelung der Ein- und Ausfahrten dargestellt sind, dem LBV-SH zur Prüfung vorzulegen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Kreisstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Alle baulichen Maßnahmen innerhalb der Anbauverbots- und Anbaugenehmigungszone sind zu beantragen (z.B. Beleuchtung (Blendung), Neupflanzungen, etc.)
Wasser, geklärt oder ungeklärt, darf dem Straßengebiet weder zufließen können noch zugeleitet werden.
Den Parkplatz auch als Veranstaltungsort zu nutzen, muss im Einzelfall geprüft bzw. genehmigt werden.
Zudem weist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr darauf hin, dass folgende Aspekte nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und separat zu beantragen sind:
- Beschilderung an der Straße (Parkleitsystem, etc.) bedarf einer Verkehrsanordnung
- pot. Werbung
- „Smilie“ als Anzeige für die gefahrenen Geschwindigkeiten
- Zebrastreifen als Querungshilfe der K 27 bedarf einer Verkehrszählung und einer Verkehrsanordnung
- der behindertengerechte Umbau der vorhandenen Bushaltestellen
- der Ausbau des vorhandenen Gehwegs.
Der bestehende gemeindliche Parkplatz umfasst aktuell ca. 60 Stellplätze. Mit der Erweiterung sollen ca. 72 Pkw und 3 Busse Raum zum Parken finden. Die Stellplätze sollen den Besuchern des Archäologischen Parks zur Verfügung stehen, die dann auch die sonstigen Angebote der Umgebung nutzen können. Zusätzlich zu den vorgenannten Stellplätzen und von diesen abgetrennt werden 15 Stellplätze für das angrenzende Feuerwehrgerätehaus der freiwilligen Feuerwehr in der Planung berücksichtigt. Der Parkplatz soll auch zukünftig eine zweite Ein- und Ausfahrt zur Hauptstraße behalten.