Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen

In den Baugebieten sind zunächst höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Mit der Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude soll der städtebaulichen Zielsetzung, hier ein Angebot in Form von Eigenheimen zu realisieren, ausdrücklich Rechnung getragen werden.

Begrenzung der Gesamtanzahl möglicher Wohnungen im Plangebiet

Basierend auf den Vorgaben der Landesplanung ist ein Rahmen zur Wohnungsbauentwicklung in der Gemeinde Klein Pampau definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen sieben Grundstücke für Wohnbebauung entwickelt werden. Damit wird der, durch den Landesentwicklungsplan vorgegebene wohnbauliche Entwicklungsrahmen eingehalten.

Zur Sicherung der maximalen Zielgröße und der planerisch gewünschten Wohn- oder Besiedlungsdichte des Plangebietes setzt der Bebauungsplan eine Verhältniszahl in der Weise fest, dass in Bezug auf eine bestimmte Grundstücksfläche eine bestimmte Zahl von Wohnungen zulässig sind. Demgemäß ist im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete (WA) je voller 650 m² Grundstücksfläche eine Wohnung zulässig. Die Bezugsgröße definiert sich hierbei durch die Baufläche des innerhalb des zeichnerisch festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes.

5.5. Garagen und gedeckte Stellplätze

Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes sieht ein klar strukturiertes Wohngebiet mit großzügigen Grundstücksflächen vor. Diese offene bauliche Struktur des Wohngebietes soll nicht durch verstreut verteilte Garagen und gedeckte Stellplätze (Carports) beeinträchtigt werden. Aufgrund der Grundstückstiefe ist eine Steuerung der Anordnung der Garagen und gedeckten Stellplätze sinnvoll.

Garagen und gedeckte Stellplätze (Carports) sind daher nur innerhalb der durch Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Somit sind Garagen und Carports beispielsweise in den ruhigen, rückwärtigen Grundstücksbereichen ausgeschlossen. Aufgrund der festgesetzten bebaubaren Flächen stehen ausreichend Flächen für Garagen und Carports zur Verfügung.

In einzelnen Bereichen des Plangebietes sind explizit Flächen für Garagen und gedeckte Stellplätze (Carports) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksteile festgesetzt. An diesen Stellen ist es städtebaulich vertretbar oder sogar sinnvoll, dass Garagen oder gedeckte Stellplätze (Carports) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind.

5.6. Verkehrsflächen

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Verbindung der beiden vorhandenen Straßen „Am Hang“ und „Massower Straße“ mittels einer Straßenspange. Die geplanten Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes sollen einen verkehrsberuhigten niveaugleichen Ausbau erhalten und werden demgemäß als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.