9.6.3.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden
Zur Beurteilung der Fauna im Plangebiet und artenschutzrechtlicher Betroffenheit gemäß den Vorgaben des § 44 BNatSchG ist Oktober 2025 eine Artenschutzprüfung und faunistische Kartierung vom Büro BBS-Umwelt aus Kiel mit folgenden Ergebnissen erstellt worden;
Das magere Grünland, die Sandflächen, die im Süden auf den Mutterbodenhaufen wachsende Brombeere und der angrenzende indirekte Wirkraum, hier Wald, weiteres Grünland und Gärten, sind als artenschutzrechtliche bedeutsame Strukturen vorhanden. Diese weisen eine Bedeutung als Lebensraum für diverse Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Insekten auf. Die faunistische Kartierung hat festgestellt, dass durch die Überbauung der Fläche Fledermäuse und Brutvögel der Gehölze betroffen werden. Aufgrund der trockenen Struktur des Grünlands ist lediglich eine geringe Bedeutung für national geschützte Amphibien festgestellt. Die Zauneidechse wurde bei den Begehungen der Fläche nicht festgestellt. Die Fläche hat keine Bedeutung für, nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten wie Fischotter, Haselmaus und Wolf, auch nicht für national oder nicht geschützte Kleinsäuger und größere Säugetiere.