Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.6.3.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Zur Beurteilung der Fauna im Plangebiet und artenschutzrechtlicher Betroffenheit gemäß den Vorgaben des § 44 BNatSchG ist Oktober 2025 eine Artenschutzprüfung und faunistische Kartierung vom Büro BBS-Umwelt aus Kiel mit folgenden Ergebnissen erstellt worden;

Das magere Grünland, die Sandflächen, die im Süden auf den Mutterbodenhaufen wachsende Brombeere und der angrenzende indirekte Wirkraum, hier Wald, weiteres Grünland und Gärten, sind als artenschutzrechtliche bedeutsame Strukturen vorhanden. Diese weisen eine Bedeutung als Lebensraum für diverse Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Insekten auf. Die faunistische Kartierung hat festgestellt, dass durch die Überbauung der Fläche Fledermäuse und Brutvögel der Gehölze betroffen werden. Aufgrund der trockenen Struktur des Grünlands ist lediglich eine geringe Bedeutung für national geschützte Amphibien festgestellt. Die Zauneidechse wurde bei den Begehungen der Fläche nicht festgestellt. Die Fläche hat keine Bedeutung für, nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten wie Fischotter, Haselmaus und Wolf, auch nicht für national oder nicht geschützte Kleinsäuger und größere Säugetiere.

9.6.3.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die geplante Bebauung der Fläche bedeutet Betroffenheit bei Brutvögel der Staudenflur und Gehölzfreibrüter bzw. eine Entwertung der Lebensstätten für u.a. Vogelarten der Gehölze (Überplanung des Bereiches mit Brombeere) und für Bodenbrüter sowie Brutvögel bodennaher Gras- und Staudenfluren. Die festgesetzte, 10 m breite Maßnahmenfläche als „Dunkelkorridor“ im Westen und im Norden, bietet dagegen einen Erhalt bzw. Erweiterung der Lebensstätte für Fledermäuse und o.g. Arten. Die festgesetzte freiwachsende Hecke schirmt die geplante Wohnbebauung gegenüber den angrenzenden Waldflächen ab. Die Hecke schafft Nist- und Rückzugsräume für u.a. Vögel und Insekten.

Störungen in den angrenzenden Gärten sind aufgrund der Vorbelastung unwahrscheinlich. In den Waldbereichen und im verbleibenden Grünland können dagegen Störungen durch Wohngebietsnutzung, auch durch Hauskatzen nicht ausgeschlossen werden.

Für Fledermäuse geht jedoch die Grünfläche als Jagdhabitat verloren. Zudem kann durch die Zunahme an Licht eine störungsbedingte Entwertung innerhalb des Plangebietes erfolgen.

9.6.3.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Zur Vermeidung von Tötung der o.g. Brutvogelarten bei einer Entfernung von Brombeeren und Ruderalfluren, sind Bauzeitenregelungen festzusetzen, d.h. Vegetationsbeseitigung nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar.

Zum Schutz von Fledermäusen und zur Minderung von Verlusten an Insekten bei Beleuchtung innerhalb des Plangebietes ist eine insektenfreundliche Beleuchtung mit LED (maximal 2.7000 Kelvin) sicher zu stellen. Gehölzstrukturen (Gehölzböschung oder umliegende Gehölzlinien) dürfen nicht beleuchtet werden. Bei Bauarbeiten sind Richtstrahler zu verwenden.

Die geplante Maßnahmenfläche sowie die Heckenpflanzungen und Baumpflanzungen auf den Grundstücken schirmt die Waldfläche von der Bebauung ab und bietet Lebensraum und Nahrung für eine Vielzahl von Insekten, Vögeln und anderen Tieren. Sie tragen so zur Erhöhung der lokalen Biodiversität an der Stelle bei.

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