Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Gemäß Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2021 ist die Gemeinde Klein Pampau eine Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion im Ordnungsraum um Hamburg und soll den örtlichen Wohnbedarf decken (s. Abb. 1). Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Bevor Kommunen neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, ist von ihnen aufzuzeigen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotenziale ausschöpfen können.

Baulückenkartierung

Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen die (planungsrechtlich) bestehenden Baupotenziale abzuziehen. Um aufzuzeigen, welche Flächen derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ein Baulückenkartierung erarbeitet1.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gemäß § 34 BauGB aufgenommen.

Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielsweise einzelne potenzielle Baulücken aufgrund der bestehenden privaten Nutzungen der Eigentümer (z.B. aktive Nutzung als Garten) zunächst nicht für eine Bebauung zur Verfügung.

Im Ergebnis der Baulückenkartierung stehen in der Gemeinde Klein Pampau derzeit 15 realistisch bebaubaren Baulücken zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen wären. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen errechnet sich aus dem Wohnungsbestand zum 31.12.2020 und der Lage der Gemeinde Klein Pampau im Ordnungsraum. Zum 31.12.2020 sind laut Statistikamt Nord in Klein Pampau 301 Wohneinheiten gemeldet gewesen. Somit ergibt sich ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von 45 Wohneinheiten bis 2036. Abzüglich der 15 bebaubaren Baulücken verbleibt der Gemeinde ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von 30 Wohneinheiten bis 2036.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 sollen 7 Wohneinheiten in Einzelhausbebauung entwickelt werden, so dass der nach Abzug des Ergebnisses der Baulückenkartierung verbleibende wohnbauliche Entwicklungsrahmen von 30 Wohneinheiten bis 2036 eingehalten wird.

Zudem sind nachfolgende Darstellungen um den Ort herum zu erkennen, betreffen diesen aber nicht direkt: Südlich und östlich des Ortes Klein Pampau verlaufen zwei Bahnstrecken. Zum einen die mehrgleisige, elektrifizierte Bahnstrecke zwischen Hamburg und Büchen und zum anderen die eingleisige und noch zu elektrifizierende Bahnstrecke zwischen Lübeck und Büchen. Ferner verläuft nördlich des Ortes die Bundesautobahn A 24, die entsprechend dargestellt ist. Das Gebiet westlich von Klein Pampau in Richtung Schwarzenbek ist als Entwicklungsraum für Erholung und Tourismus dargestellt. Die beiden Unterzentren Schwarzenbek und Büchen sind von Klein Pampau aus die nächstgelegensten zentralen Orte.

Damit berücksichtigt die Planung die relevanten Darstellungen des Landesentwicklungsplans.

2.2. Regionalplan

Das Plangebiet liegt innerhalb des Regionalplanes Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) aus dem Jahr 1998. Der Regionalplan stellt die zuvor beschriebenen Inhalte des Landesentwicklungsplanes dar.

Zudem stellt der Regionalplan ergänzend folgenden Inhalte dar. Westlich der Ortslage Klein Pampau wird ein regionaler Grünzug dargestellt, indem ein kleinteiliger Bereich auch als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gekennzeichnet ist. Zudem bestehen nördlich und östlich bis südöstlich zwei Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen. In südöstliche Richtung bei Büchen ist ein Sondergebiet des Bundes verzeichnet, dass auch teilweise als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft charakterisiert ist.

Regionalplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung – 2. Entwurf 2025)

Die Landesregierung hat am 8. April 2025 den zweiten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne im Land zugestimmt. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Entsprechend werden nachfolgend die für die Gemeinde Klein Pampau relevanten Inhalte des 2. Entwurfs für die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III zusammenfassend dargestellt:

Im 2. Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III ist die Gemeinde Klein Pampau dem Ordnungsraum Hamburg zugeordnet. Innerhalb des Gemeindegebiets ist ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dargestellt. Nördlich und östlich der Gemeinde befinden sich Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Westlich des Gemeindegebiets ist ein regionaler Grünzug ausgewiesen. Zudem sind westlich und nordöstlich kleinere Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft dargestellt. Es wird ersichtlich, dass weder die Darstellungen des aktuell rechtskräftigen Regionalplans noch die Darstellungen des 2. Entwurfs für den Regionalplan in Konflikt mit der Planung der Gemeinde stehen.

2.3. Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III aus dem Jahr 2020 sieht für die Gemeinde Klein Pampau die nachfolgenden, teilweise sehr kleinteilige Darstellungen vor.

Die Karte 1 zeigt, dass das Plangebiet innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes liegt. Zudem befinden sich mehrere, kleinere Verbundachsen um den Ort Klein Pampau herum. Dazu zählen u.a. auch die Verläufe der Mühlenbek und der Steinau, die zudem als Vorrangfließgewässer verzeichnet sind. Das Quellgebiet der Mühlenbek westlich des Plangebietes ist zudem als FFH-Gebiet und als Gebiet, dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 13 LNatSchG als Naturschutzgebiet erfüllt, dargestellt. Hinzu kommt mit der „Nüssauer Heide“ ein weiteres FFH-Gebiet südlich von Klein Pampau, dass zudem Schwerpunktbereich und ein gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG größer als 20 Hektar zählt.

In der Karte 2 ist dargestellt, dass die Gebiete westlich, südlich und östlich von Klein Pampau eine besondere Erholungseignung aufweisen. Bei den Flächen westlich und östlich kommt ergänzend hinzu, dass sie die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Zudem sind größere Bereiche nördlich bzw. nordöstlich von Schwarzenbek als historische Knicklandschaft verzeichnet.

Komplettierend zeigt die Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes zum einen, dass um den Ort Klein Pampau vor allem im Norden, Osten und Südosten oberflächennahe Rohstoffe zu finden sind. Zum anderen sind um oder angrenzenden an den Ort in nördliche, westliche und südöstliche Richtung immer wieder Wälder, die teilweise größer als 5 ha sind und vereinzelt klimasensitive Böden dargestellt.

Insgesamt ergeben sich damit keine Widersprüche zwischen der vorliegenden Planung und dem Landschaftsrahmenplan.

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