Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.6.10. Wechselwirkungen

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die sogenannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.

Im Plangebiet führt die Versiegelung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktion dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich die Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die Bodenverhältnisse ermöglichen eine Versickerung von unbelastetem Regenwasser von den Dachflächen auf den Grundstücken.

Die Umsetzung der Planung führt außerdem zwangsläufig zur Beseitigung von Flächen mit dem gesetzlich geschützten Sandmagerrasen. Durch die Kompensation auf dem Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2, mit der Entwicklungsziel „Umwandlung der Fläche in Trockenstandorte“, wird der Verlust des gesetzlich geschützten Sandmagerrasen kompensiert.

Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes, der geregelten Neuversiegelung der Fläche und der Kompensation auf die vorgesehenen Ökokontos „Torfmoors Blöcken“ in Müssen und „Duvenseer Stubben“ in Duvensee, sowie der festgesetzten Maßnahmenfläche und die Hecken- und Baumpflanzungen im Plangebiet, sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als mäßig zu beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen sind im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten.

9.6.11. Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, und ihre Beseitigung und Verwertung

Bau der geplanten Vorhaben einschließlich Abrissarbeiten

Für die Bauphase können keine detaillierten Angaben gemacht werden. Hierzu greifen die Regelungen der nachgelagerten Genehmigungsverfahren, sodass eventuelle Umwelt-auswirkungen aufgrund der Umsetzung der Planung vermieden werden können.

Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Zur Art und Menge der Abfälle, insbesondere Ab- und Aufbruchmaterialien, die aufgrund der Umsetzung der Planung anfallen, können keine detaillierten Angaben gemacht werden. Ihre umweltschonende Beseitigung und Verwertung werden durch entsprechende fachgesetzliche Regelungen sichergestellt.

Eingesetzte Techniken und Stoffe

Zu den eingesetzten Techniken und Stoffen, die in den durch die Planung ermöglichten Vorhaben verwendet werden, können keine konkreten Angaben gemacht werden. Auf der Planebene nicht absehbare Umweltauswirkungen sind auf der Zulassungsebene zu prüfen.

Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen

Die Planung ermöglicht keine Vorhaben, von denen die Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgeht. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich auch keine Gebiete oder Anlage von denen eine derartige Gefahr für die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet ausgeht.

9.7. Beschreibung und Bewertung von Planungsalternativen

Bei der Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sind die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Zu prüfen sind demnach ausschließlich plankonforme Alternativen. Nicht erforderlich sind Überlegungen, ob unter Umweltgesichtspunkten grundsätzlich andere Nutzungsausweisungen für den betroffenen Bereich in Betracht kommen könnten. Ebenso ist die Prüfung von Standortalternativen nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Plangebietes ist durch die angrenzenden Waldflächen und die daraus resultierenden erforderlichen Waldabstände erheblich eingeschränkt. Für bauliche Anlagen verbleibt lediglich ein begrenzter, im östlichen Teil des Plangebietes gelegener Korridor, der die Entwicklungsmöglichkeiten maßgeblich vorgibt. Diese Rahmenbedingungen führten zu einer frühzeitigen Eingrenzung möglicher städtebaulicher Konzepte.

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Erschließungsvarianten geprüft. Hierzu zählten eine durchgehende Erschließungsspange, eine Erschließungsspange mit einer Polleranlage zur Unterbindung des motorisierten Durchgangsverkehrs sowie die Ausbildung zweier Wohnstiche, die untereinander lediglich durch einen Fußweg verbunden worden wären. Letztlich fiel die Wahl auf die Ausbildung einer durchgehenden Erschließungsspange. Diese Variante gewährleistet eine gute Leichtigkeit des Verkehrs, ermöglicht eine effiziente Erschließung ohne den Bedarf flächenintensiver Wendeanlagen und wahrt zugleich ein hohes Maß an Wohnqualität. Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges von Klein Pampau ist nicht mit einem nennenswerten Durchgangs- oder Störverkehr zu rechnen, sodass verkehrliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Hinsichtlich der Gebäudetypologien wurden anfänglich auch zweigeschossige Bauweisen in Erwägung gezogen. Diese wurden jedoch im weiteren Planungsprozess verworfen, da sie nicht dem prägenden Ortsbild der angrenzenden Siedlungsbereiche entsprechen. Darüber hinaus sollte durch eine bewusst reduzierte Gebäudehöhe dem sensiblen Übergangsbereich zwischen bestehender Wohnbebauung und freier Landschaft, insbesondere dem angrenzenden Wald, Rechnung getragen werden. Aus denselben Gründen wurden auch höhere bauliche Dichten ausgeschlossen, um eine maßstäbliche und landschaftsverträgliche Entwicklung sicherzustellen.

Gestalterisch orientiert sich das Wohngebiet eng an den angrenzenden Siedlungsstrukturen, um ein harmonisches städtebauliches Einfügen des Plangebietes in die umliegenden Bereiche sowie in das gesamte Siedlungsgefüge von Klein Pampau zu gewährleisten.

Auch die freiraumplanerischen Optionen des Plangebietes sind maßgeblich durch die angrenzenden Waldflächen geprägt. Die Struktur des Plangebietes folgt den Anforderungen des Waldschutzstreifens, innerhalb dessen die Gärten der zukünftigen Wohnhäuser angeordnet werden. Zusätzlich wurde zwischen der Wohnbebauung und dem Wald ein sogenannter Dunkelkorridor vorgesehen, der als ökologischer Puffer dient und ein möglichst störungsarmes Nebeneinander von menschlicher Nutzung und tierischen Lebensräumen ermöglicht. Alternative freiraumplanerische Konzepte, die zu stärkeren Eingriffen in den Waldrandbereich geführt hätten, wurden vor diesem Hintergrund verworfen.

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