9.8.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Im Rahmen des Umweltberichtes werden der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im derzeitigen Zustand schutzbezogen dargestellt und die Wirkungen auf die Umwelt bewertet. So können die besonderen Empfindlichkeiten von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herausgestellt und Hinweise auf ihre Berücksichtigung gegeben werden.
Das Ziel der Planung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen, um hier ein kleines Wohngebiet mit 7 Grundstücken in Einklang mit der vorhandenen Bebauung zu entwickeln. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Verlängerung bzw. eine Verbindung der Stichstraßen „Am Hang“ im östlichen Planbereich.
Um die Versiegelung zu begrenzen, wird eine Grundfläche (GR) mit 180 m² festgesetzt.
Der erforderliche Ausgleich für die Versiegelung wird teils auf das Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Duvensee sowie teils auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.
Ein 10 m breiter Streifen zum Wald hin im Westen und im Osten, soll als Maßnahmenfläche, mit dem Entwicklungsziel „extensives Gras- und Krautflur“, festgesetzt werden. Dieser Streifen wird durch eine freiwachsende Heckenanlage zu den Bauflächen hin, abgegrenzt bzw. geschützt. Die Maßnahmenfläche soll u.a. als artenschutzrechtliche Maßnahme „Dunkelkorridor“ für u.a. Fledermäuse dienen.
Durch die Umsetzung der Planung wird eine, ca. 214 m² große geschützte Biotopfläche Sandmagerrasen beseitigt. Dafür wird eine Kompensation im Verhältnis 1:1 ebenso auf das „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.
Eine Eingrünung des Vorhabens in Richtung Westen und Norden erfolgt durch die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke sowie durch die Festsetzung einer Maßnahmenfläche.
Durch die Festsetzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen können Töten und Verletzen von Tieren und somit ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG vermieden werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.