Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.8.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Im Rahmen des Umweltberichtes werden der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im derzeitigen Zustand schutzbezogen dargestellt und die Wirkungen auf die Umwelt bewertet. So können die besonderen Empfindlichkeiten von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herausgestellt und Hinweise auf ihre Berücksichtigung gegeben werden.

Das Ziel der Planung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen, um hier ein kleines Wohngebiet mit 7 Grundstücken in Einklang mit der vorhandenen Bebauung zu entwickeln. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Verlängerung bzw. eine Verbindung der Stichstraßen „Am Hang“ im östlichen Planbereich.

Um die Versiegelung zu begrenzen, wird eine Grundfläche (GR) mit 180 m² festgesetzt.

Der erforderliche Ausgleich für die Versiegelung wird teils auf das Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Duvensee sowie teils auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.

Ein 10 m breiter Streifen zum Wald hin im Westen und im Osten, soll als Maßnahmenfläche, mit dem Entwicklungsziel „extensives Gras- und Krautflur“, festgesetzt werden. Dieser Streifen wird durch eine freiwachsende Heckenanlage zu den Bauflächen hin, abgegrenzt bzw. geschützt. Die Maßnahmenfläche soll u.a. als artenschutzrechtliche Maßnahme „Dunkelkorridor“ für u.a. Fledermäuse dienen.

Durch die Umsetzung der Planung wird eine, ca. 214 m² große geschützte Biotopfläche Sandmagerrasen beseitigt. Dafür wird eine Kompensation im Verhältnis 1:1 ebenso auf das „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.

Eine Eingrünung des Vorhabens in Richtung Westen und Norden erfolgt durch die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke sowie durch die Festsetzung einer Maßnahmenfläche.

Durch die Festsetzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen können Töten und Verletzen von Tieren und somit ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG vermieden werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

9.9. Abweichung vom Landschaftsplan

9.9.1. Ergebnisse der Landschaftsplanung für den Abweichungsbereich

Der Landschaftsplan der Gemeinde Klein Pampau, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Gemeinde konkretisiert hat, liegt seit 1999 vor. Aussagen zur Entwicklung im Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 7 sind Folgendes: die Planfläche ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im näheren Umfeld schließen sich südlich Weideflächen, westlich und nördlich Waldflächen und östlich Wohnbauflächen an.

Entwicklung

Zur Entwicklung der Landschaft stellt der Landschaftsplan im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld dar, dass der Siedlungskörpers des Ortes Klein Pampau durch eine Eingrünung eingebunden werden soll.

Als einer des landschaftspflegerischen Leitbildes für das Gemeindegebiet ist die Ergänzung der naturnahen Bereiche um weitere Pufferflächen.

Für eine Siedlungserweiterung sollen die Ortsränder eingebunden und neue Ortsbereiche durchgrünt werden.

Außerdem ist eine Vernetzung mit Außenraum und Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft durch Schaffung, Entwicklung und Erhaltung von Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt zu berücksichtigen.

Für den Planbereich westlich der vorhandenen Bebauung, ist eine Siedlungsentwicklung im Landschaftsplan nicht vorgesehen.

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