Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.9.2. Begründung der Abweichung von den Ergebnissen der Landschaftsplanung

An dieser Stelle wird von dem Landschaftsplan der Gemeinde abgewichen, weil es sich um eine geringfügige Erweiterung der Bebauung mit 7 Einfamilienhäusern handelt und die Erschließung über eine Verbindung zweier Stichstraßen „Am Wald“, die jetzt schon durch Fahrspuren mehr oder weniger mit einander verbunden sind, handelt. Das Wohngebiet ist dadurch als Abrundung der vorhandenen Bebauung zu sehen.

Mit den Festsetzungen einer Maßnahmenfläche im Westen und Norden, der freiwachsenden Heckenanlage zwischen Maßnahmenfläche und Bauflächen sowie der Obstbaumpflanzungen auf den Grundstücken, werden die Vorgaben des Landschaftsplanes für die Bereiche von Bauflächen wie Pflanzung von Hecken und Durchgrünung von Baugebiete, berücksichtigt. Außerdem entsteht durch die festgesetzte Maßnahmenfläche eine Pufferzone zum Wald hin.

Da für die Gemeinde Klein Pampau diese Bauplätze notwendig sind, hält sie die Veränderung der Landschaft in dem Bereich für erforderlich.

Die Gemeinde Klein Pampau ist bemüht für ihre Bürger aber auch für Neubürger Flächen zur weiteren baulichen Entwicklung bereit zu halten. Dies wird unter anderem möglich auf der Fläche im Bebauungsplan Nr. 7.

Neben dieser Fläche stehen der Gemeinde wenig weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren immer wieder geprüft und versucht einige Bereiche zur baulichen Entwicklung bereit zu stellen. Dies hat aber bisher nicht dazu geführt, dass weitere Flächen zur Verfügung stehen, bis auf diese Fläche.

Die neu entstehenden Gebäude haben einen städtebaulichen Bezug zur Bebauung im Osten. Das Baugebiet bildet eine natürliche Abrundung der Straße „Am Hang“. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird daher seitens der Gemeinde als gering eingestuft. Der vorhandene Wald im Westen und im Norden zusammen mit der festgesetzten Maßnahmenfläche bildet eine natürliche Abgrenzung des Wohngebietes.

Mit der festgesetzten Maßnahmenfläche im westlichen und im nördlichen Plangeltungs-bereich, wird der Landschaftsraum bzw. die innerörtliche Grün- und Freifläche an der Stelle aufgewertet und eine Vernetzung mit Außenraum und Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft geschaffen. Außerdem wird die Entwicklung und Erhaltung von Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt gefördert.

Somit werden die übergeordneten Ziele des Landschaftsplanes berücksichtigt.

10. Maßnahmen zur Bodenordnung

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes befinden sich in privatem Eigentum und werden im Zuge der Entwicklung des Plangebietes privatrechtlich veräußert. Maßnahmen zur Bodenordnung sind daher nicht vorgesehen.

11. Kosten/Finanzwirksamkeit

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Kosten für die Erarbeitung des Rechtsplanes sowie der zugehörigen Fachgutachten. Eine Kostenübernahme ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt und sichert eine Kostenneutralität gegenüber der Gemeinde.

Die Realisierung des Bebauungsplanes führt zu Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Erschließung. Die Herstellung erfolgt durch den Vorhabenträger.

Die Unterhaltungs- und Folgekosten für die öffentlichen Verkehrsflächen verbleiben nach Umsetzung bei der Gemeinde Klein Pampau.

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