3.3.5. Natur- und Artenschutz
Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitplanung erfolgte durch das Büro BBS-Umwelt eine gutachterliche Betrachtung4 der Flora und Fauna innerhalb und angrenzend an das Plangebiet. Die Ergebnisse der Bestandserhebung werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben:
Methode
Im Untersuchungsgebiet sowie in einem 100 m-Umfeld wurde eine vereinfachte Brutvogelkartierung nach Südbeck et al. (2025) mit fünf morgendlichen und drei nächtlichen Begehungen durchgeführt. Dabei wurden alle akustisch oder optisch wahrnehmbaren, an die Fläche gebundenen Vögel erfasst und ihre Standorte digital eingetragen. Das Augenmerk lag auf revieranzeigendem Verhalten, aus dem anschließend Revierzentren für jede Brutvogelart abgeleitet wurden. Arten ohne Revierverhalten wurden als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Rastvögel bewertet. Zusätzlich erfolgte im 100 m-Puffer eine Horstkartierung, bei der Wälder, Feldgehölze und Knicks im unbelaubten Zustand auf Greifvogelhorste überprüft und deren Besatz im Mai und Juni kontrolliert wurden.
Die Zauneidechsenerfassung erfolgte an insgesamt vier verschiedenen Tagen zwischen Mitte Mai und Anfang September. Durch langsames und ruhiges Abgehen wurde innerhalb des Untersuchungsgebiets und geeigneten Stellen im Wirkraum nach Reptilien gesucht. Es erfolgte eine gezielte Absuche von wichtigen Habitatstrukturen wie Sonnen-, Ruhe-, Eiablage- und Überwinterungsplätzen.
Zur Ergänzung der Bestandserhebung wurde eine faunistische Potenzialanalyse für ausgewählte Arten und Artengruppen durchgeführt. Dieses Verfahren dient der Einschätzung, welche Tierarten unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, Umwelteinflüsse und vorhandener Lebensräume voraussichtlich im Gebiet vorkommen können. Dabei standen insbesondere europarechtlich geschützte Vogelarten sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Fokus, aber auch weitere relevante Arten. Die potenzielle Fauna wurde auf Basis von Literaturquellen, Erfahrungen aus ähnlichen Lebensräumen und den Geländebegehungen der Brutvogelkartierung 2025 abgeleitet. Grundlage der Bewertung waren die vorhandenen Biotopstrukturen, deren Vernetzung und der Bewuchs.
In der Planung wurde ein Dunkelkorridor entlang des Waldes (Nord- und Südseite) festgelegt. In Abstimmung mit der uNB wurde deshalb auf eine ausführliche Fledermauskartierung verzichtet. Da in keinerlei Gehölze eingegriffen wird, wurde ebenfalls auf eine Kartierung der Haselmaus verzichtet.
Wirkfaktoren und Wirkraum
Das Vorhaben führt zu verschiedenen, teils dauerhaften, teils vorübergehenden Umweltveränderungen im betroffenen Raum.
Baubedingte Wirkungen: Während der Bauphase kommt es zu Bodenbewegungen, Vegetationsentfernung (v.a. Brachflächen und Brombeeren) sowie Lärm- und Sichtbeeinträchtigungen durch Maschinen und Personen. Diese Wirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf das Plangebiet, können aber in einem Umkreis von bis zu etwa 100 m spürbar sein. Besonders lärmintensive Arbeiten sind nicht zu erwarten.
Anlagebedingte Wirkungen: Durch die Errichtung der Gebäude und Gärten wird die bisherige Brachfläche überbaut. Der angrenzende Wald bleibt erhalten und erhält einen naturnahen Waldrand mit einem sogenannten Dunkelkorridor, um Licht- und Störwirkungen zu minimieren. Die anlagebedingten Wirkungen bleiben auf das Plangebiet begrenzt.
Betriebsbedingte Wirkungen: Im Betrieb entstehen typische Wohnnutzungsstörungen (z. B. Licht, Bewegung, Geräusche), die insbesondere für empfindliche Arten in den angrenzenden Gehölzbereichen relevant sein können.
Der maximale Wirkraum wird mit etwa 100 m angegeben. Zwischen Wohngebiet und Wald bleibt ein Abstand von 30 m, ergänzt durch einen 10 m breiten Dunkelkorridor zur Minderung betriebsbedingter Störungen.
Nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Tierarten
Laut Artkatasterabfrage des LfU Schleswig-Holstein (Stand: 09/2024) wurden im Bereich der betroffenen Fläche selbst keine geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Im Umfeld wurden jedoch Zwergfledermaus, Kreuzkröte und Rotmilan registriert. Diese Arten könnten – sofern geeignete Lebensräume vorhanden sind – die Fläche gelegentlich nutzen, etwa zur Nahrungssuche oder als Durchzugsgebiet.
Für den Bereich wurden keine speziellen Fledermauskartierungen durchgeführt. Nach Angaben des MELUND (2020) können jedoch bis zu sieben Fledermausarten vorkommen. Im Geltungsbereich sind insbesondere siedlungstypische Arten wie Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus zu erwarten. Zudem könnten störungstolerante Baumfledermäuse wie Braunes Langohr, Abendsegler und Rauhautfledermaus auftreten. Die Mückenfledermaus ist möglicherweise im nördlich angrenzenden Wald mit Gewässeranteil anzutreffen.
Da die betroffene Fläche selbst keine Gehölze und damit keine Quartiermöglichkeiten bietet, kommt sie vor allem als Jagdhabitat in Betracht. In der Umgebung bestehen jedoch attraktivere Nahrungsflächen, etwa eine Pferdekoppel im Süden oder eine beweidete Waldlichtung im Westen.
Im angrenzenden Wald wurden keine Höhlenbäume festgestellt, Quartiere in Baumkronen können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die westlich gelegene Ruine bietet potenziell geeignete Quartiermöglichkeiten (z. B. Winterquartier oder Wochenstube). Der Waldrand dient zudem als Leitstruktur bzw. Flugroute für Fledermäuse.
Nach MELUND (2020) könnte der Fischotter theoretisch im Untersuchungsgebiet vorkommen; Nachweise existieren an der Steinau und der Mühlenbek. Laut Artkatasterdaten (LfU, 09/2024) liegen bestätigte Funde etwa 4,0 km östlich und 1,6 km südlich des Plangebiets. Aufgrund fehlender geeigneter Lebensräume ist ein Vorkommen innerhalb der Eingriffsfläche sowie im indirekten Wirkraum auszuschließen. Auch an der etwa 1,0 km entfernten Steinau sind keine Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten.
Ein Vorkommen der Haselmaus ist im Gebiet grundsätzlich möglich, da sie regional verbreitet ist (Nachweise in Büchen, Schwarzenbek und an der A24 bei Kankelau). Eine spezielle Kartierung erfolgte nicht. Bei den Begehungen wurden keine Spuren (z. B. Fraßstellen, Freinester) gefunden. Entlang der Waldränder im indirekten Wirkraum besteht jedoch ein gewisses Potenzialvorkommen.
Seit 2007 ist der Wolf wieder in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Bis Ende April 2024 wurden 974 bestätigte Nachweise und 28 Hinweise dokumentiert. Aktuell existieren zwei territoriale Paare – eines davon im westlichen Herzogtum Lauenburg. Der Kreis gilt als Wolfspräventionsgebiet. Einzelne Tiere könnten den Untersuchungsraum während ihrer Streifzüge durchqueren; im Monitoringjahr 2024/2025 wurden mehrfach Nachweise in Büchen und Schwarzenbek-Land erbracht. Das Untersuchungsgebiet liegt somit in deren unmittelbarer Umgebung.
Arten wie Biber oder Birkenmaus können aufgrund ihrer Verbreitung im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.
Nach MELUND (2020) können Kammmolch, Laubfrosch, Moorfrosch und Kreuzkröte potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommen. Nachweise dieser Arten liegen aus dem Umfeld vor, stammen jedoch teilweise aus älteren Erfassungen (Kreuzkröte 1999 oder älter, Wechselkröte 1995 oder älter). Im Umfeld vorhandene Still- und Kleingewässer dienen grundsätzlich als potenzielle Laichgewässer, liegen jedoch mindestens 50 m vom Plangebiet entfernt. Für die beiden Stillgewässer im Norden der Fläche existieren keine Nachweise. Der Kammmolch kann den angrenzenden Wald als Landlebensraum nutzen und wird daher im indirekten Wirkraum angenommen. Moorfrosch und Laubfrosch kommen vermutlich nur im umliegenden (Feucht-)Wald oder Grünland vor, nicht jedoch innerhalb der definierten Wirkgrenzen. Wechselkröte und Kreuzkröte werden wegen fehlender geeigneter Habitate und veralteter Nachweise ausgeschlossen.
Die Zauneidechse könnte laut MELUND (2020) grundsätzlich im Untersuchungsraum vorkommen; aktuelle Nachweise gibt es in der Nüssauer Heide (LfU, 09/2024). Eine gezielte Kartierung wurde 2025 mit vier Begehungen zwischen Frühjahr und Spätsommer durchgeführt. Dabei wurden keine Zauneidechsen festgestellt. Zwar gibt es vereinzelt sandige Böden, doch fehlen ausreichende Deckungs-, Versteck- und Thermoregulationsstrukturen (z. B. Totholz, Steine), weshalb ein Vorkommen im Geltungsbereich ausgeschlossen wird.
Ein Vorkommen von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Libellen oder anderen Insektenarten wird aufgrund ihrer aktuellen Verbreitung (MELUND 2020) im Untersuchungsgebiet überwiegend ausgeschlossen.
Lediglich die Grüne Mosaikjungfer und die Große Moosjungfer könnten theoretisch vorkommen. Beide Arten werden jedoch wegen fehlender geeigneter Lebensräume innerhalb der Wirkräume ausgeschlossen:
Die Große Moosjungfer ist an nährstoffarme Moor- und Waldgewässer gebunden,
die Grüne Mosaikjungfer an Gewässer mit Krebsscheren-Vorkommen.
Da entsprechende Gewässer außerhalb der direkten Wirkräume liegen, sind keine relevanten Wirkungen auf diese Arten zu erwarten. Weitere Anhang-IV-Arten werden aufgrund fehlender Lebensraumeignung oder ihrer Verbreitungsgrenzen im Gebiet ebenfalls ausgeschlossen.
Europäische Vogelarten
Der Untersuchungsraum bietet zahlreichen heimischen Brutvogelarten geeignete Lebens- und Fortpflanzungsräume. Bei der Kartierung 2025 wurden 38 Vogelarten festgestellt, davon 35 Brutvögel mit Reviernachweis.
Auf der eigentlichen Planfläche brüten nur wenige Arten:
Baumpieper im Nordwesten,
Rotkehlchen, Bluthänfling, Heckenbraunelle und Zaunkönig in den Brombeerbeständen im Süden.
Offenlandbrüter wie Feldlerche und Wiesenschafstelze wurden nicht festgestellt.
In den angrenzenden Wäldern kommen u. a. Buntspecht, Kleiber, Waldbaumläufer, Eichelhäher, Waldlaubsänger, Singdrossel, Meisenarten, Star, Schwarzspecht und Zilpzalp vor. In der östlich angrenzenden Siedlung wurden Brutvorkommen von Haussperling, Hausrotschwanz, Stieglitz, Mönchsgrasmücke und weiteren Arten dokumentiert.
Brutvögel der Binnengewässer wurden im gesamten Untersuchungsgebiet, einschließlich des kleinen Waldgewässers im Norden, nicht nachgewiesen.
Als Nahrungsgäste oder Durchzügler ohne Reviermittelpunkt traten Rauch- und Mehlschwalben, Rotmilan und Mäusebussard auf – vor allem über der südlich angrenzenden Pferdekoppel. Frühere Artkatasterdaten belegen Rotmilan-Reviere südwestlich (ca. 1,5 km, 2023) und nördlich (ca. 500 m, 2017) des Untersuchungsbereichs.
Im Rahmen der Horstkartierung im unbelaubten Zustand wurden im 100-m-Puffer keine Horste festgestellt. Kleinere Nester (Ø ca. 30 cm) stammen überwiegend von Rabenkrähe oder Ringeltaube.
Der Untersuchungsraum hat keine landesweite Bedeutung für Rastvögel, da keine Gewässer mit potenzieller Schlafplatzfunktion vorhanden sind und die Kriterien für relevante Rastbestände (≥ 2 % des landesweiten Bestandes, LBV-SH / AfPE 2016) nicht erfüllt werden. Die Flächen können lediglich als flexible Nahrungsflächen für verschiedene anpassungsfähige Kleinvogelarten dienen, die bei Bedarf auf umliegende Flächen ausweichen können.
Weitere national oder nicht geschützte Arten(-gruppen)
Im direkten und indirekten Wirkraum sind im Wald, in Knicks und Gehölzstrukturen terrestrische Lebensräume für national geschützte Amphibien wie Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch vorhanden. Nachweise dieser Arten liegen nördlich und westlich des Untersuchungsgebiets (LfU, 09/2024). National geschützte Reptilien wie Blindschleiche, Ringelnatter und Waldeidechse können in Saumstrukturen, Waldrändern oder am Grünland im Süden vorkommen. Im Bereich der Flächeninanspruchnahme ist die Bedeutung für Amphibien aufgrund der trockenen Grünlandstruktur gering, auch wenn die Fläche 2025 brachlag und blühte.
Kleinere national geschützte Säuger wie Maulwurf, Eichhörnchen oder Igel sind im Plangebiet und im indirekten Wirkraum anzunehmen. Der Wirkraum ist jedoch nicht besonders wertvoll, da die Umgebung teils hochwertigere Lebensräume bietet. Für größere Säuger wie Reh, Schwarzwild und Fuchs führt die Flächeninanspruchnahme zu einem Lebensraumverlust. Das Grünland wird vor allem in Dämmerung und Nacht als Äsungs- und Ruhezone genutzt, besitzt aber wegen der Nähe zur Siedlung nur geringe Bedeutung.
Der Untersuchungsraum bietet potenziell geeignete Habitate für Insekten wie Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Laufkäfer. Im Grünland können allgemeine (euryöke) Arten vorkommen, in blütenreicheren Teilbereichen oder im indirekten Wirkraum auch spezialisierte Heuschrecken, Wildbienen und Tagfalter. Besonders trockene Sandmagerrasen können eine höhere Bedeutung haben.
Im indirekten Wirkraum sind verschiedene Weichtiere wie Schnecken, z. B. die Weinbergschnecke, anzunehmen. Die Flächeninanspruchnahme selbst hat für Weichtiere keine besondere Bedeutung.
Nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Pflanzenarten
In Schleswig-Holstein kommen derzeit nur drei nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Pflanzenarten vor: der Schierlings-Wasserfenchel, der Kriechende Scheiberich und das Froschkraut. Da im Untersuchungsgebiet keine geeigneten Lebensräume für diese Arten vorhanden sind, kann ihr Vorkommen ausgeschlossen werden.