Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Verkehrliche Erschließung

MIV - Motorisierter Individualverkehr

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die bestehenden Straßen „Am Hang“ sowie die Massower Straße an. Über die Massower Straße ist das Plangebiet auch an die Kreisstraße 17 (K 17 – Müssener Straße) angeschlossen. Die Müssener Straße stellt einen Anschluss an den Ort Müssen sowie an die Stadt Schwarzenbek dar. Gleichzeitig ist Klein Pampau damit an das übergeordnete Straßennetz der Bundesstraßen B 207, B 208 und B 404 angebunden.

Der nächstgelegene Anschluss an das nationale und internationale Autobahnnetz besteht über die Bundesautobahn A 24 Anschlussstelle Talkau.

Fuß- und Radwege

Eigenständige Fuß- und Radwege bestehen innerhalb des Plangebietes nicht. Die anschließende Straße „Am Hang“ weist beidseitige schmale Fußwege auf, während an der Abzweigung der Massower Straße keine straßenbegleitenden Fuß- oder Radwege vorhanden sind. Entlang des Abschnittes des Massower Straße, der von der Müssener Straße (Kreisstraße K 17) aus nach Norden verläuft, gibt es jedoch einen, ca. 1,2 m breiten beidseitigen gepflasterten bzw. befestigten Fußweg.

ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr

Die nächstgelegene Haltestelle des ÖPNVs ist die Haltestelle „Klein Pampau, Massower Straße“ in ca. 300 m Entfernung zum Plangebiet. Dort verkehren jedoch lediglich Linien des Schulbusverkehrs. Mit der Linie 8834 besteht Anschluss an das Schulzentrum in Büchen und mit der Linie 8836 besteht Anschluss an die Gemeinschaftsschule Schwarzenbek.

Ergänzend zum straßengebundenen ÖPNV besteht über den Bahnhof in Müssen (ca. 1,7 km vom Plangebiet entfernt) Anschluss an den schienengebundenen Nahverkehr und über den Bahnhof in Büchen (ca. 7,0 km vom Plangebiet entfernt) Anschluss an den überregionalen Schienenverkehr.

Ruhender Verkehr

Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Stellplätze befinden sich daher nicht innerhalb des Plangebietes.

3.3. Natur und Umwelt

3.3.1. Vegetationsbestand

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte eine Kartierung der vorhandenen Biotope2. Die Biotoptypen im Plangebiet und in seiner näheren Umgebung wurden im April 2023 aufgenommen. Im Mai 2023 wurde eine ergänzende Aufnahme der charakteristischen Arten vorgenommen, mit Schwerpunkt auf den vorhandenen Sandmagerrasen-Beständen.

Der größte Teil des Plangebietes wird von mäßig artenreichem Wirtschaftsgrünland (GYy) bzw. vergleichbaren Vegetationsbeständen eingenommen. Typische Arten auf der augenscheinlich nicht regelmäßig genutzten Fläche sind z.B. Weidelgras (Lolium perenne), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Kriechende Quecke (Elymus repens), Weicher Storchschnabel (Geranium molle), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea).

Am westlichen Rand des Plangebietes, im Waldrandbereich, und auf einer im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegenen Fläche im Norden sind Bestände von sonstigen Sandmagerrasen (TRy) ausgebildet, die von Vorkommen des Kleinen Habichtskrauts (Hieracium pilosella) geprägt sind. Weitere typische Arten sind z.B. Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana), Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Feld-Hainsimse (Luzula campestris).

Während die im Waldrandbereich gelegenen, durch den Wald beschatteten und daher nicht besonders artenreich ausgeprägten Sandmagerrasen-Bestände, die für den gesetzlichen Schutz erforderliche Mindestgröße von 100 m² nicht erreichen, gehört der im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegene, voll besonnte und artenreicher ausgeprägte Bestand zu den gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen.

Die bei der Bestandsaufnahme im Mai 2023 festgestellten Arten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Botanischer NameDeutscher NameStatus*
Agrostis capillarisRotes Straußgras
Arabidopsis thalianaAcker-Schmalwand
Artemisia vulgarisGewöhnllicher Beifuß
Bromus hordeaceusWeiche Trespe
Cerastium glomeratumKnäuel-Hornkraut
Conyza canadensisKanadischer Katzenschweif
Dactylis glomerataWiesen-Knäuelgras
Daucus carotaWilde Möhre
Geranium molleWeicher Storchschnabel
Hieracium pilosellaKleines Habichtskraut
Holcus lanatusWolliges Honiggras
Hypericum perforatumEchtes Johanniskraut
Hypochaeris radicataGewöhnliches Ferkelkraut
Luzula campestrisFeld-HainsimseV
Ornithopus perpusillusKleiner VogelfußV
Plantago lanceolataSpitz-Wegerich
Poa pratensisWiesen-Rispengras
Rumex acetosellaKleiner Sauerampfer
Viola arvensisAcker-Stiefmütterchen
* V = Vorwarnliste der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins; besonders oder streng geschützte Arten wurden bei der Bestandaufnahme nicht festgestellt.

Tab. 1: Übersicht der Arten innerhalb des Plangebietes PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH

Neben den für Sandmagerrasen typischen Arten kommen in dem Bestand auch Grünland-Arten und Arten ruderaler Standorte vor. Die für den Schutzstatus maßgeblichen Trockenrasen-Kennarten sind in der Tabelle durch Fettdruck hervorgehoben. Die erforderliche Mindestdeckung dieser Arten (25%) wird in dem Bestand erreicht.

Der Vogelfuß und die Feld-Hainsimse sind auf der Vorwarnliste der aktuellen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (5. Fassung vom Mai 2021) gelistet. Bei den übrigen Arten handelt es sich um häufige Arten, die von der Roten Liste nicht erfasst sind.

Der südliche Teil des Plangebietes wird derzeit für Lagerzwecke verwenden und wurde daher als sonstige Lagerfläche (SLy) eingeordnet. Eine vergleichbare, jedoch deutlich kleinere Fläche befindet sich im nordöstlichen Teil des Plangebietes.

Nach Osten grenzen Siedlungsflächen an, die überwiegend als Einzelhausbebauung mit eher kleinflächigen Hausgärten ausgebildet sind, die durch einfache Struktur und geringe Laubholzanteile geprägt sind.

Im Süden grenzen mit Pferden beweidete Grünlandflächen an das Plangebiet an, die z.T. wegen der intensiven Nutzung als artenarmes Wirtschaftsgrünland (GAy) und z.T. als mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy) ausgeprägt sind.

Nach Westen und Norden grenzen Waldbestände an das Plangebiet an.

Bei den im Westen gelegenen Beständen handelt es sich um Birken-Eichenwald (WLb), in dem neben den beiden namengebenden Arten die Rot-Buche und die Zitter-Pappel mit geringen Anteilen vorkommen. In der Krautschicht bildet die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) Dominanzbestände.

Der Waldbestand im Norden, der als sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy) einzuordnen ist, weist einen heterogenen Baumbestand aus Buche, Berg-Ahorn, Eiche, Espe, Eberesche, Schwarz-Erle und Birke auf. Im Unterwuchs sind Bestände der Stechpalme (Ilex aquifolium) vorhanden. Die spärlich ausgebildete Krautschicht weist Arten wie Efeu (Hedera helix), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Dornfarn (Dryopteris carthusiana) und Brombeere (Rubus spec.) auf.

Nordöstlich des Plangebietes befindet sich innerhalb des Waldbestandes ein schmales langgestrecktes Stillgewässer mit steil ausgebildeten Ufern (FSy), das von den umgebenden hohen Pappeln beschattet wird und daher so gut wie keine Gewässervegetation aufweist.

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