3.3. Regionalplan für den Planungsraum I
In den Regionalplänen sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die räumliche Entwicklung der einzelnen Teilräume Schleswig-Holsteins festgelegt.
Die Gemeinde Schulendorf liegt innerhalb des Regionalplans für den Planungsraum – Schleswig-Holstein Süd (Stand 1998) (Planungsraum I).
Im Januar 2014 wurde eine neue Aufteilung in insgesamt drei anstatt der bisherigen fünf Planungsräume beschlossen. Nach dieser Aufteilung wird die Gemeinde zum Planungsraum III gehören. Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Neuaufstellung der drei Regionalpläne initiiert. Am 21. Februar 2022 erfolgte die Bekanntgabe der Planungsabsichten im schleswig-holsteinischen Amtsblatt, womit das Verfahren offiziell eingeleitet wurde.
Der aktuell geltende Regionalplan trifft für das Plangebiet selbst keine zeichnerischen Zielaussagen.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan für den Planungsraum I
Die Darstellungen für die angrenzenden Flächen sind nachstehend wiedergegeben:
- Nordöstlich unmittelbar angrenzend: Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (orange weite Diagonalschraffur, vgl. Kap. 4.3 (1) Regionalplan)
Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Benutzbarkeit der Landschaft (Erschließung, Infrastruktur und anderes), als Freizeit- und Erholungsgebiete eignen. In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Erholungsnutzung, insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild, erhalten bleiben.
Die Schwerpunktbereiche für die Erholung sollen unter Wahrung der ökologischen Belange gesichert, gewahrt und entwickelt werden.
In diesen Gebieten:
- sind naturbezogene Erholungsmöglichkeiten (Wanderwege, Radwege, Beschilderung, Informationspunkte, Naturerlebnisräume) qualitativ zu verbessern, zu vernetzten und sich ändernden Erholungsbedürfnissen anzupassen,
- sind die Erfordernisse der Erholung bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen,
- ist das typische Landschaftsbild zu erhalten und gegebenenfalls zur Verbesserung der Erholungsnutzung zu gestalten,
- sind Übernutzungserscheinungen zu beseitigen und durch Lenkungsmaßnahmen zukünftig zu verhindern,
- soll unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit der Ausbau der Erholungs-Infrastruktur vorgenommen werden.
- Westlich des Plangebiets: Regionale Straßenverbindung (schwarze Linie, vgl. Kap. 6.2.4 Regionalplan)
- Die genannten Ziele und Grundsätzedes Regionalplans werden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Da die Vorhabenfläche des Sondergebiets allseitig durch Knicks und Wallhecken umgrenzt ist, sind die Einsehbarkeit von Außen und die Störungen des Landschaftsbilds sehr gering. Vorliegend ist kein Konflikt des Belangs Tourismus und Erholung mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage erkennbar.