3.3. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (LRP 2020)
Der Landschaftsrahmenplan III (LRP 2020) umfasst die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Die Hauptkarten des LRP 2020 enthalten keine Zieldarstellungen für das Plangebiet selbst. Die Zieldarstellungen für die angrenzenden Flächen sind nachstehend wiedergegeben.
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 1, Blatt 2)
LRP Hauptkarte 1 Blatt 2
Angrenzend an das Plangebiet sind dargestellt:
Westlich des Plangebiets: Vorrangfließgewässer (blaue Fläche mit violettem Rahmen, vgl. Kap. 4.2.12 LRP 2020) und Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (dunkelgrüne Schrägschraffur, vgl. Kap. 4.1.1 LRP 2020); hier: Verbundachse (entlang Schulendorfer Bek)
Bei Vorranggewässern sind insbesondere die noch vorhandenen ökologisch wertvollen aquatischen Lebensgemeinschaften zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Anhand geeigneter Maßnahmen sollen darüber hinaus die vorhandenen natürlichen Gewässerabschnitte so weiterentwickelt werden, dass sie sich auf das ganze Gewässer ausdehnen können, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen (vgl. 4.2.12).
Der räumliche Verbund soll vordergründig über die naturnahe Entwicklung der Talräume erfolgen. Hierzu ist die Standort- und Biotopvielfalt der Verbundachsen der Standort- und Biotopvielfalt der Schwerpunktbereiche anzunähern. Auch die trockenen Talränder sind in die Verbundachsen einzubeziehen. In Bereichen, in denen geomorphologisch ausgeprägte Talräume fehlen oder die Täler sehr breit sind und nicht in das Biotopverbundsystem eingebunden werden konnten, ist neben der Renaturierung der Gewässer die Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie einer möglichst breiten extensiv genutzten Übergangszone anzustreben (vgl. 4.1.1).
Östlich des Plangebiets: Wald (hellgrüne Fläche)
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 2, Blatt 2)
LRP Hauptkarte 2 Blatt 2
Die Hauptkarte 2 des Landschaftsrahmenplans erhält Aussagen zu Schutzgebieten gemäß Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz, zu Gebieten mit (besonderer) Erholungsfunktion sowie zu Historischen Kulturlandschaften.
Die Hauptkarte 2 enthält am äußersten nordöstlichen Rand folgende Darstellung für das Plangebiet:
Gebiet mit besonderer Erholungseignung (orange Dreiecke, vgl. Kap. 4.1.6 LRP 2020)
In Gebieten mit besonderer Erholungseignung ist die Erholungsnutzung mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für das Netz Natura 2000, bei den vorhandenen Naturschutzgebieten und den Ge- bieten, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach § 23 Absatz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 13 LNatSchG als NSG erfüllen (vgl. 4.1.6).
Die Zieldarstellungen für die angrenzenden Flächen sind nachstehend wiedergegeben:
Östlich des Plangebiets: Wald (hellgrüne Fläche)
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 3, Blatt 2)
LRP Hauptkarte 3 Blatt 2
Die Hauptkarte 3 des Landschaftsrahmenplans erhält Aussagen Waldflächen > 5 ha, zu klimasensitiven Böden, zu Hochwasserrisikogebieten, zu Geotopen sowie zu oberflächennahen Rohstoffvorkommen. Die Hauptkarte 3 enthält keine Zieldarstellungen für das Plangebiet selbst. Die Zieldarstellungen für die angrenzenden Flächen sind nachstehend wiedergegeben:
Nördlich des Plangebiets: Oberflächennaher Rohstoff (graue Schraffur, vgl. Kap. 2.2.6 LRP 2020)
Die Nutzungsfähigkeit oberflächennaher Primärrohstoffe ist zu sichern und auf landesplanerischer Ebene mit weiteren konkurrierenden Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen. Unter Berücksichtigung der Endlichkeit der geogenen Ressourcen sind eine sparsame Verwendung der mineralischen Rohstoffe sowie der weitestgehende Rückgriff auf Recyclingprodukte als Ersatz unerlässlich (vgl. 2.2.6).
Östlich des Plangebiets: Wald > 5 ha (grüne Rhomben, vgl. 4.1.7 LRP 2020)
In Gebieten, die sich besonders für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung eignen, sind Maßnahmen umzusetzen, die dazu dienen, die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber einem bereits erfolgten bzw. einem zu erwartenden Klimawandel zu verringern; ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher zu sichern oder zu steigern; den Eintrag von THG in die Atmosphäre zu begrenzen und die Anpassung an die Veränderungsprozesse zu fördern bzw. sicherzustellen. Allgemein sind (Ausgleichs-)Räume, die aufgrund ihrer Landschaftsstruktur klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen erfüllen und somit von großer Bedeutung für den Naturschutz sind, zu sichern. Hierzu zählen auch (naturnahe) Wälder (vgl. Kap. 4.1.7).