Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlagen" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstück 32 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen"

Begründung

3.9. Sonstige planerische Vorgaben und Gutachten

3.9.1. Umweltprüfung, Umweltbericht

Für die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden entsprechend § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht nach der Anlage 1 BauGB erstellt (siehe Teil B dieser Begründung).

Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen.

3.9.2. Störfallschutz

Nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass speziell von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude („Störfallvorsorge“), so weit wie möglich vermieden werden.

Störfallbetriebe sind in der Umgebung des Plangebiets nicht vorhanden; bei der geplanten Nutzung handelt es sich zudem nicht um ein sonstiges schutzbedürftiges Gebiet i.S.d. Störfallschutzes.