Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 B der Stadt Schleswig

Begründung

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung wird nicht verändert. Es bleibt bei der bestehenden Festsetzung als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO.

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung im Mischgebiet wird ebenfalls nicht verändert. Es bleibt bei einer Grundflächenzahl von 0,6 sowie der Zulässigkeit von max. 3 Vollgeschossen. Im Bereich des bestehenden Hotels wird die zulässige Geschossfläche von 1.200 m² sowie die Zulässigkeit von max. 1 Vollgeschoss unverändert übernommen.