3.3 Überbaubare Grundstücksflächen
Überbaubare Grundstücksflächen
Um den geplanten Neubau zu realisieren wird eine neue überbaubare Fläche in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese orientiert sich im Osten an der bestehenden Baugrenze des nördlich angrenzenden Baufeldes, im Norden an der vorhandenen Grundstücksgrenze, im Westen an dem im Bebauungsplan festgesetzten Geh- und Leitungsrecht und im Süden an der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Hierdurch entsteht eine überbaubare Fläche von ca. 390 m², die das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan 83B zugrunde liegt, sinnvoll aufnimmt und ergänzt.
Die Baugrenze im Bereich des bestehenden Hotels wird unverändert übernommen.