Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 B der Stadt Schleswig

Begründung

3.3 Überbaubare Grundstücksflächen

Überbaubare Grundstücksflächen

Um den geplanten Neubau zu realisieren wird eine neue überbaubare Fläche in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese orientiert sich im Osten an der bestehenden Baugrenze des nördlich angrenzenden Baufeldes, im Norden an der vorhandenen Grundstücksgrenze, im Westen an dem im Bebauungsplan festgesetzten Geh- und Leitungsrecht und im Süden an der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Hierdurch entsteht eine überbaubare Fläche von ca. 390 m², die das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan 83B zugrunde liegt, sinnvoll aufnimmt und ergänzt.

Die Baugrenze im Bereich des bestehenden Hotels wird unverändert übernommen.

3.4 Verkehrliche Erschließung

An der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes wird sich nichts ändern. Die Zu- und Abfahrt zur Straße 'Schleibogen' bleibt unverändert vorhanden.

Durch die Vergrößerung der Stellplatzflächen nordöstlich des Hotels wird Platz für ca. 5 weitere Stellplätze geschaffen. Für die sonstigen Stellplatzflächen wird die entsprechende Umgrenzung geringfügig an den örtlichen Bestand angepasst. Zudem wird die im bestehenden B-Plan festgesetzte Stellplatzfläche auf dem Flurstück 345 geringfügig angepasst, um Platz für gliedernde Grünflächen und eine Versickerungsmulde zu schaffen.

Das bestehende Geh- und Leitungsrecht (G6) wird weiterhin im Geltungsbereich festgesetzt. Im Übergang zur Straße 'Schleibogen' wird das Geh- und Leitungsrecht (entsprechend der tatsächlichen Lage des Fußweges) auf einer Länge von ca. 10 m um ca. 2 m nach Osten verschoben.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist vollständig vorhanden. Diesbezüglich sind keine Änderungen vorgesehen.