Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet umfasst einen ehemaligen Sportplatz, der nicht mehr als solcher genutzt wird. Er unterliegt lediglich einer extensiven Pflege. Der ehemalige Sportplatz wird im Norden, Osten und Süden von Böschungen begrenzt, die einen flächigen Strauchbewuchs aufweisen. Im Westen wird das Plangebiet von einem Knick begrenzt. Im Norden befindet sich zwischen dem Plangebiet und den angrenzenden Tennisplätzen eine Baumreihe, die aus unterschiedlichen Gehölzen besteht. Das Gelände ist eben und weist Höhen um 38 m üNHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberend hat am 27.04.2023 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen