Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum I (2020) enthält für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Südlich der Straße Klosterreihe schließt ein Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiet- und Biotopverbundsystems (hier: Verbundachse) an.

Die Karte 2 enthält für den Siedlungsbereich der Gemeinde Neuberend die Darstellung als historische Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft). Nördlich grenzen ein Landschaftsschutzgebiet sowie Gebiete mit besonderer Erholungseignung an. Zudem liegt Neuberend innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.

Die Karte 3 enthält für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Umliegend des Plangebietes befinden sich Waldgebiete sowie vereinzelt Flächen mit klimasensitivem Boden.

1.4.5 Landschaftsplanung

Im Landschaftsplan - Bestand (1998) der Gemeinde Neuberend wird das Plangebiet als Sportplatz dargestellt. Besondere Entwicklungsmaßnahmen sind für den Planbereich nicht abgebildet.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Die Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Ausweisungen nach §§ 23-29 BNatSchG liegen nicht vor.
  • Ca. 800 m nördlich befindet sich das FFH-Gebiet 1324-391 'Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder'.