93. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung des Gewerbegebietes Westerallee" und Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der Westerallee" (Nr. 311)

Flensburg

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Flensburg

Planungsanlass

Die Planung dient der Vorbereitung einer gewerblichen Flächenentwicklung im Rahmen des „Vier-Säulen-Modell" zur Mobilisierung von Gewerbeflächen in Flensburg und dem Umland mit den Leitlinien zur räumlichen Steuerung von Angebot und Nachfrage im Bereich Gewerbeflächen, mit den erforderlichen Erschließungsflächen und unter Sicherung von Flächen des Biotopverbunds.

Ansprechperson

Frau Inka Sperling

Tel. 0461 85 28 38

Stadtplanung@flensburg.de

Aktuelle Mitteilungen

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Fehler

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

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Ergänzende Unterlagen

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #1004

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, weitere Kleingärten zu zerstören um ein Gewerbegebiet zu errichten.
In naturnah bewirtschafteten Kleingärten kann die Insektenartenvielfalt sehr hoch sein, da es eine hohe Pflanzenvielfalt und viele Brutmöglichkeiten gibt. Die Insekten bilden die Nahrungsgrundlage für zahlreiche andere Tiere, wie auch die streng geschützten Fledermäuse, die in dem Gebiet vorkommen.
Kleingärten durch ein Gewerbegebiet zu ersetzen wird negative Auswirkungen auf die lokale Artenvielfalt und damit auf das Schutzgut Biologische Vielfalt haben. Insektenfreundliche Beleuchtung zur Veringerung der nachteiligen Wirkung ist zwar zu begrüßen, aber ist kein Ausgleich für die geplante Habitatzerstörung. Besonders geschützte Flächen (vorerst – wo ist die langfristige Sicherheit?) zu erhalten ist kein Ausgleich (s. S. 70). Ein wirklicher Ausgleich wäre, anderswo Flächen ökologisch aufzuwerten oder zumindest in den neu geschaffenen ökologisch minderwertigen Flächen Nahrung und Nistmöglichkeiten für Tiere zu schaffen.

Stellungnahme #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Der Titel "Verkehrsuntersuchung Mai 2023" ist MASSIV irreführend! Zitat aus dem Dokument: "Für das Untersuchungsgebiet wurden keine aktuellen Verkehrszählungen durchgeführt. In Rücksprache mit dem Auftraggeber, verfügen die Daten der Verkehrszählung von 2019 über eine ausreichende Belastbarkeit, da sich das Belastungsbild nicht grundlegend verändert hat." Demnach liegt die IST-Erhebung nun nahezu 5 Jahre (!) zurück. Bereits zur Planungssituation mit der Brauerei wurde dieser Umstand zu Recht kritisiert, hat der Verkehr aus den unterschiedlichsten Gründen doch (zumindest wahrgenommen) deutlich zugenommen. Der neu ausgebaute Radweg in der Westerallee ist nicht berücksichtigt, ebenso der geplante Neubau eines Möbelhauses Westerallee/Am Friedenshügel, welcher das Verkehrsaufkommen stark steigen lassen wird. Auch hat sich in der Zusammensetzung der Gewerbe Änderungen ergeben, welche eine veränderte (verschärfte) Verkehrssituation zumindest nahelegen.

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