2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
Im Plangebiet sind gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) vom 02.02.2021 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem archäologischen Interessengebiet.
Der Knick im Plangebiet gilt als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Er ist als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützt und bei Eingriffen entsprechend auszugleichen.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.
Auswirkungen der Planung
Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Der Knick wird als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft erhalten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Mit der vorgesehenen Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden. Sachgüter sind nicht betroffen.