2.1.5 Schutzgut Wasser
Derzeitiger Zustand
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.
Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt. Zusammenhängende Grundwasserstände wurden im Rahmen einer Baugrunduntersuchung im April 2020 bis zu einer Tiefe von ca. 5 m nicht angetroffen.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Planung würde eine Nutzung als Acker fortgeführt. Auswirkungen auf das Grundwasser würden durch die fortgeführte Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
Auswirkungen der Planung
Durch die vorgesehene Bebauung der bisher unversiegelten Ackerfläche wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde daher zum Umgang mit dem Niederschlagswasser durch die Wasser- und Verkehrskontor GmbH ein Entwässerungskonzept gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser erstellt. Das Entwässerungskonzept kommt zu folgenden Ergebnissen und Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan:
- Ableitung des Oberflächenwassers der Stellplätze (Pflaster offene Fugen) über die Kanalisation,
- Ableitung der Dachflächen der Pultdächer sowie der extensiven Dachbegrünung über die Kanalisation,
- Wege-/Terrassenflächen sowie die Flachdächer am Eingang und über der Terrassenfläche im Westen werden nicht gezielt entwässert sondern in die Rasenfläche geleitet (Flächenversickerung),
- Weitgehender Erhalt der vorhanden Bäume an der Straße,
- Neupflanzung von 6 Bäumen auf dem Gelände mit einem Kronendurchmesser von 6 m (Endzustand) und
- Gründachanteil mind. 20% der gesamten Dachflächen.
Die Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung werden als Festsetzungen übernommen: Stellplätze und Zufahrten sind nur in wasserdurchlässigem Aufbau zulässig, die Bäume an der Straße werden weitestgehend erhalten, es werden die Anpflanzung von sechs neuen Bäumen und der Gründachanteil von mind. 20 % der Dachflächen verbindlich festgesetzt.
Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet die Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.
Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung als erheblich eingestuft werden. Minderungsmaßnahmen erfolgen gem. Entwässerungskonzept. Die Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.