Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 "KiTa Dörphof" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Planbereich in der Gemeinde Dörphof wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des LEP (2020) sind für den Plangeltungsbereich keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen vorhanden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Gem. Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) befindet sich der Planbereich in einem Vorranggebiet für den Grundwasserschutz.

Gem. Fortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie, für den Planungsraum II (2020) befinden sich das nächste Vorranggebiet für Windkraftanlagen in einer Entfernung von ca. 1.100 km südwestlich des Plangebietes.

Bezüglich möglicher Geräuschimmissionen durch das Vorranggebiet Windenergie PR2_RDE _001 wurde durch die DSB GmbH aus Gettorf ein Kurzbericht erstellt (vgl. Kap. 3.7).

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'KiTa' (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 09.07.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.