Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 "KiTa Dörphof" der Gemeinde Dörphof
Begründung
2.1 Allgemeine Ziele der Planung
Am 1. März 2019 wurde durch die amtsangehörigen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark der KiTa-Verband Nordschwansen gegründet. Die vier Gemeinden hatten vorher einen Finanzierungsvertrag mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby über die beiden bestehenden evangelischen Kindertagesstätten („Sternschnuppe“ und „Pezzettino“). Diese beiden Kitas, die räumlich nah beieinander in Karby untergebracht sind, wurden zum 01.08.2019 vom KiTa-Verband als Träger übernommen, um den Verband als „Alleinentscheider“ einzusetzen und so zu vermeiden, dass der Verband die KiTas nur zu einem Großteil finanziert und kaum Mitspracherecht hat. Beide Einrichtungen haben ihren Namen behalten und auch das Personal wurde vollständig übernommen. Die vier Gemeinden stehen in einem räumlichen Zusammenhang, so war dieses Vorgehen unstrittig.
Da beide bestehenden Einrichtungen jedoch nicht den Standard des Kindertagesstättengesetzes erfüllen (zu wenige und zu kleine Räumlichkeiten etc.), musste über Umbau- oder Neubau-Maßnahmen nachgedacht werden. Das Gebäude der KiTa „Pezzettino“ ist momentan gemietet, da es ein kirchliches Gebäude ist; die Nachnutzung obliegt der Kirchengemeinde Schwansen. Die KiTa „Sternschnuppe“ befindet sich in einem kommunalen Gebäude, jedoch auf einem Grundstück mit Erbbaurecht; das Gebäude ließe sich nicht wirtschaftlich den Auflagen entsprechend umbauen und erweitern.
Entgegen der ersten Planungen zur Weiterführung der beiden Kindertagesstätten in zwei getrennten Einrichtungen hat sich der KiTa-Verband Nordschwansen letztendlich dazu entschieden, beide KiTas zusammenzulegen und zukünftig als gemeinsame Einrichtung zu führen. Der Bau der neuen Kindertagesstätte in Dörphof bietet eine zentrale Lage und ein ausreichend großes Areal, um die bis zu 5 Gruppen, die benötigt werden, inkl. großzügiger Außenspielbereiche zu realisieren.
Aus diesen Gründen hat sich der KiTa-Verband Nordschwansen zum Bau von einer neuen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Einrichtung entschlossen.
Im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll eine ca. 8.520 m² große Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘ ausgewiesen werden. Diese Fläche ist groß genug, um die geplante KiTa mit drei Gruppen im Planbereich unterzubringen und bietet gleichzeitig ausreichend Entwicklungsspielraum und das Gebäude um weitere zwei Gruppenräume zu erweitern, sofern sich der Bedarf hierfür ableitet.
Der Planbereich grenzt nicht unmittelbar an die bestehende Siedlung, sondern lässt zur benachbarten, gewerblich genutzten Fläche eine Lücke von ca. 14 m, die derzeit noch als Zufahrt zur dahinterliegenden Ackerfläche benötigt wird. Nach Aufgabe der Nutzung der benachbarten gewerblichen Fläche durch die HaGe soll dieser Bereich umgenutzt werden. Auch eine verkehrliche Entlastung der Verkehrsführung der Straße ‚Alt Dörphof‘ ist dann geplant, um die Gefahrenstelle am Einmündungsbereich in die Dorfstraße (K 63) zu entschärfen.
2.2 Standortalternativen für die Kindertagesstätte
Die beiden bestehenden Einrichtungen in Karby können ohne massive Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen die Anforderungen des Kindertagesstättengesetzes nicht erfüllen. Die hierfür genutzten Grundstücke eignen sich aufgrund ihrer Größe nicht für die notwendigen baulichen Erweiterungen. Zudem stehen die Flächen und die Gebäude nicht im Besitz der Gemeinde, sodass alternative Standorte für den erforderlichen Neubau gesucht werden mussten.
Konkrete Inhalte der Untersuchung alternativer Standortorte werden im Rahmen der Begründung zur parallel aufgestellten 6. F-Plan-Änderung detailliert aufgeführt.
Da derzeit im Verbandsgebiet keine weiteren geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, die räumlich in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung und in ausreichender Größe für den Bau einer KiTa mit Außenanlagen geeignet wären, hat sich der Verband entschieden, über die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dörphof die Umsetzung des Neubaus der Kindertagesstätte zu realisieren. Hierdurch sollen zeitliche Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung vermieden werden. Die Gemeinde Dörphof unterstützt dieses Vorhaben.
Vorteile der Lage in Dörphof sind neben der großen verfügbaren Fläche für ausreichend Entwicklungsspielraum des KiTa-Gebäudes und großzügig gestaltete Außenspielbereiche insbesondere auch die zentrale Lage im Verbandsgebiet, die gute verkehrliche Anbindung und die Nähe zur Grundschule.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 4.3 LEP 2010 und in Ziffer 5.2 des 2. Entwurfes zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen für die Entwicklung der Daseinsvorsorge, wonach u.a. in allen Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen soll.