Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof für den Bereich "nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ im Ortsteil Dörphof"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Planbereich in der Gemeinde Dörphof wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des LEP (2020) sind für den Plangeltungsbereich keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen vorhanden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Gem. Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) befindet sich der Planbereich in einem Wasserschutzgebiet.

Gem. Fortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie, für den Planungsraum II (2020) befinden sich das nächste Vorranggebiet für Windkraftanlagen in einer Entfernung von ca. 1.100 km südwestlich des Plangebietes.

Bezüglich möglicher Geräuschimmissionen durch das Vorranggebiet Windenergie PR2_RDE _001 wurde durch die DSB GmbH aus Gettorf ein Kurzbericht erstellt (vgl. Kap. 3.4).

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die Gemeinde Dörphof plant parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Plangeltungsbereich dieser F-Plan-Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 6 überplant das Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5) mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘. Diese Festsetzung weicht damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich werden die Bebauungspläne damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

In der ursprünglichen Aufstellung dieser 6. F-Plan-Änderung war der südlich angrenzende Bereich, für den sich der Bebauungsplan Nr. 5 in Aufstellung befindet, ebenfalls mit überplant. Aufgrund der starken Einschränkungen durch Immissionen aus Gewerbelärm auf die geplante Wohnbebauung und die daraus resultierende zeitliche Verzögerung dieser Planung sollen die beiden Planverfahren nun auch auf F-Plan-Ebene getrennt werden, sodass die hier vorliegende 6. Änderung des F-Planes nun nur den Planbereich des B-Planes Nr. 6 überplant.