Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Schleswig

Textliche Festsetzungen

6 Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

6.1 Dachform und Dachneigung

6.1.1 Die Gebäudeteile mit zwei Vollgeschossen sind mit einem Flachdach auszuführen.

6.1.2 Die Gebäudeteile mit einem Vollgeschoss sind mit einer Dachneigung zwischen 6° und 20° auszuführen. Untergeordnete Gebäudeteile können auch mit einem Flachdach ausgeführt werden.

6.1.3 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

6.2 Dacheindeckung

6.2.1 Bei geneigten Dächern sind nur Dacheindeckungen in anthrazit und schwarz zulässig.

6.2.2 Flachdächer gem. Ziffer 6.1.1 sind nur als Gründächer zulässig.

6.2.3 Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sind zulässig.

6.2.4 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

6.3 Außenwandmaterialien

6.3.1 Als Außenwandmaterialien sind nur Sichtmauerwerk aus hellen bzw. beigen Klinkern, Sandwichelemente und Glas zulässig.

6.3.2 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

7 Artenschutzrechtliche Hinweise

7.1 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Fledermäusen oder des Zerstörens von Sommer- bzw. Tagesquartieren ist die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.11. durchzuführen.

7.2 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Fledermäusen oder des Zerstörens von Winterquartieren ist die Beseitigung der 8 Kopflinden außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.11. durchzuführen. Zudem ist kurz vor der Fällung der Bäume eine intensive Besatzkontrolle durch fachkundiges Personal vorzunehmen.

7.3 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln oder des Zerstörens von Nestern mit Eiern ist die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.09. durchzuführen.

7.4 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warmweißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

8 Sonstige Hinweise

8.1 Die im Text (Teil B) benannten DIN-Vorschriften können bei der Stelle, bei der dieser Bebauungsplan eingesehen werden kann, ebenfalls eingesehen werden.