Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Busdorf 'Gewerbegebiet Wittgenstein' (1997) wurde das Flurstück 92/3, zu dem auch das Plangebiet gehört, als Ausgleichsfläche festgesetzt. Laut Grünordnungsplan hätte die Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und anschließend der natürlichen Sukzession überlassen werden sollen. Im Plangebiet wurde dies bislang nicht umgesetzt.

Die südlich und östlich an das Plangebiet anschließenden Flächen sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 7 'Haithabu', der 1981 im Zuge geplanten Errichtung des Wikinger-Museums Haithabu erstellt wurde.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (2020) weist das Plangebiet in Karte 1 als Schwerpunktbereich für Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebietes- und Biotopverbundsystems aus. Südlich angrenzend sind Waldflächen dargestellt.

In Karte 2 ist das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen, es befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Die Karte 3 weist den Planbereich innerhalb von klimasensitivem Boden und angrenzend an Hochwasserrisikogebiete (§§ 73, 74 WHG) aus. Zudem wird angrenzend an die Planungsfläche Wald dargestellt.

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Busdorf (1997) ist das Plangebiet als Dauergrünland / Weide dargestellt. Zudem sind die damals vorhandenen Knicks gekennzeichnet.