Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes (bzw. angrenzend) gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Haithabu-Dannewerk' (§ 26 BNatSchG).
  • Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks 'Schlei' (§ 27 BNatSchG).
  • Südlich angrenzend befindet sich das Naturschutzgebiet 'Haithabu-Dannewerk' (§ 23 BNatSchG)
  • Flächen des FFH-Gebietes 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' (DE-1423-394) sowie das Vogelschutzgebiet 'Schlei' (DE-1423-491) befinden sich ca. 140 m nördlich bzw. ca. 180 m östlich des Plangebietes.
  • Südlich angrenzend befindet sich eine Waldfläche, die nach LWaldG geschützt ist.
  • Das Plangebiet liegt innerhalb der Pufferzone um die Welterbestätte Danewerk und Haithabu.
  • Das Plangebiet ist als Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf gewidmet.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In dieser werden innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches die städtebaulichen Entwicklungen entsprechend den kommunalen Zielsetzungen dargestellt.

Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Busdorf entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Busdorf möchte einen Bereich westlich der Zufahrtsstraße zum Wikinger-Museum in Haddeby für die temporäre Nutzung als zusätzliche Parkplatzfläche für das Museum rechtlich sichern. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Hauptparkplatz innerhalb der Saison durchgängig überlastet und die Wiesenfläche im Plangeltungsbereich als Ausweich-Parkplatzfläche benötigt wird. Das Museum verzeichnet derzeit ca. 170.000 bis 180.000 Besucher pro Jahr und ist damit ein touristischer Hotspot in der Region. Auf den regulären Parkplatz passen ca. 120 Pkw. Eine Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes scheidet aufgrund der angrenzenden Waldflächen und denkmalrechtlicher Bedenken aus.

Die Fläche des Plangebietes, auf die je nach Wetterbedingungen etwa 30 bis 50 Pkw passen, wird zum einen bei allen drei Großveranstaltungen des Wikinger Museum Haithabu genutzt (jeweils vier Tage beim Frühjahrsmarkt über Ostern und beim Sommermarkt Mitte Juli sowie zwei Tage bei der Herbstmesse Ende Oktober). Zum anderen wird sie als Ausweichparkplatz in der Hochsaison, üblicherweise ab Beginn der ersten Sommerferien im Bundesgebiet (Anfang Juli bis Ende August/Anfang September) für etwas über zwei Monate benötigt. Die Termine variieren von Jahr zu Jahr, aber insgesamt wird die Fläche in der Hochsaison (Juli/August) für etwa 60 Tage, über den gesamten Jahresverlauf für etwa 70 Tage als Überlaufparkplatz benötigt. Insgesamt wird die Fläche also ca. 300 Tage im Jahr als Grünland landwirtschaftlich genutzt und lediglich an 18 % der Tage eines Jahres zusätzlich als Ausweichparkplatz genutzt.

Die Gemeinde Busdorf hat sich bereits im Vorwege der Planung mit möglichen Standortalternativen für den Ausweichparkplatz auseinandergesetzt. Hierbei wurden folgende Ausgangsparameter zugrunde gelegt:

  • Die Entfernung zum Wikingermuseum darf nicht mehr als 800 m betragen
  • Die Fläche muss verkehrlich (mit dem Pkw) gut erreichbar sein
  • Boden- und Höhenverhältnisse müssen eine Nutzung als Parkplatz zulassen
  • Die Fläche darf nicht im Naturschutz- oder FFH-Gebiet liegen und keine flächigen geschützten Biotope aufweisen
  • Die Fläche muss denkmalrechtlich (v.a. im Hinblick auf die Welterbestätte) genehmigungsfähig sein
  • Die Fläche muss Platz für ca. 50 Pkw bieten

Im fußläufigen Umfeld des Museums sind sowohl archäologische als auch naturschutzrechtliche Schutzgebietsausweisungen vorhanden, die eine Ausweisung als Parkplatz ausschließen. Östlich des Museums erstreckt sich das Haddebyer Noor. Nördlich sind Flächen bereits bebaut bzw. als Feuchtbiotope geschützt. Westlich erstrecken sich abgesehen vom Plangebiet Wald sowie weitere geschützte Feucht- und Nasswiesen. Südlich befinden sich das Danewerk sowie die rekonstruierte Wikingersiedlung Haithabu als Welterbestätten.

Die Flächen nördlich der Bundesstraße B 76 sind ebenfalls bereits bebaut oder aufgrund der Höhenlage nicht als Parkplatz nutzbar.

Die Flächen südlich der Straße 'Zum Nordtor' sind nur über die schmalen Gemeindestraßen 'Kirchenweg' und 'Zum Nordtor' erreichbar und daher für einen Parkplatz in der erforderlichen Größe ungeeignet. Zudem ist ein Parkplatz in diesem Bereich aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Wallanlagen denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Auch die sonstigen, innerhalb des Suchradius bereits vorhandenen Parkplätze (an der St. Andreas Kirche, der Gaststätte 'Odins' und an der Straße 'Zum Nordtor' sind bereits voll ausgelastet und können nicht erweitert werden. Dies trifft auch auf die etwas weiter entfernten Parkplätze an der Noorbadestelle in Fahrdorf, am Busdorfer Kreisel oder an der K 1 in Wedelspang zu.

Alle Flächen innerhalb des o.g. 'Suchradius' befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Haithabu-Danewerk' sowie innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Ziffer 5.3 Nr. 1 RPl V). Daher hat sich die Gemeinde Busdorf bemüht, eine bereits (teilweise) vorbelastete Fläche in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen als Fläche für den benötigten Ausweichparkplatz auszuwählen.

Aufgrund der denkmalpflegerischen und naturschutzfachlichen Belange des Museumsumfeldes verzichtet das Museum seit Herbst 2021 darauf, zusätzliche Parkflächen bei Großveranstaltungen zwischen Halbkreiswall und Kreisstraße K 1 anzumieten und setzt stattdessen Shuttlebusse ein.

Das Plangebiet ist derzeit als Ausgleichsfläche dem Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1999 zugeordnet. Im Rahmen dieser F-Plan-Änderung erfolgt eine Verlagerung der Ausgleichsfläche in das Ökokonto der Gemeinde Busdorf.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 4.7.2 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen für die Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung, wonach u.a. eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden soll. Hinsichtlich der touristischen Nutzung soll dabei vorrangig auf den vorhandenen (mittelständischen) Strukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus sollen diese Gebiete unter Berücksichtigung und Erhalt der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die landschaftsgebundene Naherholung weiter erschlossen werden.

3 Planinhalt und Darstellungen