Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform in der Gemeinde Busdorf hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Die Ortschaft Busdorf befindet sich im Übergang der weichselzeitlichen Endmoränenlandschaft zu der aus Schmelzwassersanden entstandenen Sanderebene der Schleswiger Vorgeest. Der Untergrund besteht im Plangebiet aus glazigenen Ablagerungen der Weichsel-Eiszeit.

Naturräumlich ist das Plangebiet dem Östlichen Hügelland zugeordnet.

Gemäß der Bodenkarte (Maßstab 1 : 25.000) sind im Plangebiet podsolierte Braunerde bzw. Braunerde als vorherrschende Bodentypen zu erwarten. Insgesamt sind sandige bis lehmsandige Bodenverhältnisse zu erwarten. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist abhängig von den anzutreffenden Bodenarten und aufgrund der überwiegend sandigen Böden als gering einzustufen. Die Grundwasserneubildung ist dagegen als mittel bis hoch einzuordnen. Die Böden des Planbereiches sind typisch für den Übergang vom Östlichen Hügelland zur Geest und rund um Busdorf großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht bekannt.

Hinweise auf mögliche Moorböden liegen in den einschlägigen Datengrundlagen nicht vor (Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden gem. DGLG, Gesamtmoorkulisse für das Moorschutzprogramm, Bodenkarte).

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KmVO SH 2025) gehört die Gemeinde Busdorf auch nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief im Plangebiet ist leicht bewegt. Die Geländehöhe liegt im zentralen Plangebiet bei 20 m über NHN. In den östlichen und westlichen Randbereichen steigt das Gelände bis auf 21 m über 22 m über NHN an.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet weiterhin landwirtschaftlich als Acker bzw. Grünland genutzt, womit die zulässigen Beeinträchtigungen des Bodens durch Bodenbearbeitung fortgeführt würden. Bodenversiegelungen bzw. -überbauungen würden nicht vorgenommen.

Auswirkung der Planung

Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 19 werden neben den Solarmodulen die für den Betrieb des Solarparks notwendige Nebenanlagen (z.B. Trafohäuschen, wassergebunden befestigte Wege) auf der genutzten Fläche entstehen.

Der Bebauungsplan sieht für das Sondergebiet ‚Photovoltaikanlage‘ eine Grundflächenzahl von 0,65 vor. Diese Grundfläche wird mit den Modultischen überstellt und beschattet, jedoch nicht vollständig versiegelt. Es wird weiterhin zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser und zur Belüftung des belebten Bodens kommen. Auswirkungen auf den Boden sind daher vor allem durch die Beschattung und durch Versiegelungen im Bereich der Nebenanlagen und in geringem Umfang durch die Rammpfähle für die Modultische zu erwarten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen, durch das Rammen der Pfähle für die Modultische sowie durch die temporäre Lagerung von Baumaterialien mit einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung der Bodenstruktur zu rechnen. Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§1 BBodSchG i. V. mit § 1a Abs. 2 BauGB) sind zu berücksichtigen. Es ist auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen:

  • Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde (uBB) spätestens zwei Wochen vorab mitzuteilen.
  • Für die Herstellung der Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone / den Grundwasserschwankungsbereich erreichen (höchster zu erwartender Grundwasserstand), sind im Hinblick auf den allgemeinen Grundwasserschutz, grundsätzlich keine verzinkten Stahlprofile zulässig. Es sind andere Materialien (z.B. unverzinkter Stahl, Aluminium) oder andere Gründungsverfahren anzuwenden.
  • Farbanstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht zulässig.
  • Beachtung „DIN 19639 Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ „DIN 19731:1998-05 – Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial“ und „DIN 18915:2018-06 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“.
  • Anlage von Baustraßen und Bauwegen nach Möglichkeit nur dort, wo später befestigte Wege und Plätze liegen.
  • Um vermeidbare Bodenverdichtungen zu minimieren, ist der gezielte Einsatz von Fahrzeugen mit geringem Kontaktflächendruck vorzusehen (Breitreifen, Kettenfahrzeuge etc.). Zudem sind die Fahrzeugeinsätze so zu planen, dass die Überrollhäufigkeiten bzw. mechanischen Belastungen auf das unbedingt notwendige Mas reduziert werden.
  • Sowohl die Flächeninanspruchnahme als auch die Fahrzeugeinsatze (Überrollhäufigkeit) sind auf den für die Baumaßnahme unbedingt notwendigen Umfang zu reduzieren.
  • Eine sinnvolle Baufeldunterteilung ist vorzunehmen, um flächendeckende, ungeregelte Befahrungen zu vermeiden. Ausreichende Flächenbereitstellung für Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baumaterialien, Bodenzwischenlagerung ist vorzusehen.
  • Temporäre Arbeits- und Fahrtrassen sowie Baustelleneinrichtungs- und Lagerflachen sind mittels Lastverteilungsplatten gegen Schadverdichtungen des Untergrundes auszurüsten. Temporär genutzte landwirtschaftliche Flächen sind zum Abschluss der Maßnahme zu rekultivieren, Verdichtungen sind zu lockern.
  • Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwertung während der Baumaßnahme sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag/ Wiedereinbau. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Die Bodenmieten sind durch ausreichende Entwässerung ihrer Basis vor Staunässe zu schützen. Die Anlage von Bodenmieten in Senken ist nicht zulässig.
  • Überschüssiger Oberboden ist ausschließlich als Oberboden wieder zu verwenden. Im Optimalfall innerhalb des Planungsgebietes. Dabei ist eine ortsübliche Schichtstärke einzuhalten. Geländeangleichungen, Senkenverfüllungen o. Ä. mit Oberboden sind nicht zulässig.
  • Jede Maßnahme, die geeignet ist das Grundwasser oder den Boden zu verunreinigen, ist zu unterlassen. Das gilt besonders für die Feldbetankung von Fahrzeugen/Baugeraten und die verwendeten Baumaterialien. Materialien zur Gefahrenabwehr (z.B. Ölbindemittel) sind vorzuhalten. Feldbetankungen sind (wenn möglich) zu vermeiden.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch den Bau der Modultische und der Nebenanlagen gegeben.

Es liegen im Planbereich keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung um Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Der gemeinsame Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße. Demnach sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen. Maßnahmen wie Eingrünungen der Anlage können angerechnet werden und das Ausgleichserfordernis bis zu einem Verhältnis von 1 : 0,1 reduzieren.

Die Bilanzierung des Ausgleichs erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartenden Bodenveränderungen und die Überstellung mit PV-Modulen als unerheblich nachteilig einzustufen. Tatsächliche Bodenversiegelungen werden nur in geringem Maße erfolgen, vielmehr erfolgt die Veränderung der Bodenstruktur durch die dauerhafte Beschattung. Auswirkungen auf den Boden sind bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet wird von einem Vorflutgraben des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby gequert (Gewässer XIV). Weitere Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist aufgrund der sandigen bis lehmsandigen Böden im Plangebiet als mittel bis hoch einzustufen. Es sind ein geringer Oberflächenabfluss und eine mittlere bis hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die angestrebte Planung würde die intensive landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt werden. Auf den sandigen bis lehmsandigen Böden wäre eine mittlere bis hohe Grundwasserneubildungsrate gegeben. Gleichzeitig ist mit einem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu rechnen.

Auswirkung der Planung

Der Vorflutgraben wird mit der Planung berücksichtigt und freigehalten. Die vorhandenen Überfahrten werden fortgenutzt. Von der Grabenböschungsoberkante aus werden 7,0 m Abstand mit der Baugrenze eingehalten.

Durch die Errichtung der PV-Module wird es nur geringe Auswirkungen auf das Grundwasser geben, da anfallendes Niederschlagswasser weiterhin auf den sandigen Böden versickert werden kann. Tatsächliche Versiegelungen und Befestigungen des Bodens werden nur in sehr geringem Umfang für die Rammpfosten der Modultische, Trafohäuschen und eine wassergebundene Zufahrt erfolgen.

Für die Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone erreichen, sollen keine verzinkten Stahlprofile genutzt werden. Damit wird die Lösung von Zink-Ionen, die für aquatische Organismen eine hohe Ökotoxizität aufweisen, vermieden. Als Alternativen stehen Beschichtungen des feuerverzinkten Stahls, unverzinkter Stahl sowie Aluminium oder Edelstahl zur Verfügung.

Die Freiflächen um die PV-Module werden zukünftig extensiv gepflegt, sodass potenzielle Auswirkungen auf das Grundwasser durch einen Eintrag von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen werden können.

Innerhalb des Plangebietes sind Maßnahmenflächen vorgesehen, die extensiv gepflegt werden sollen. Diese Vegetationsflächen werden sich zusammen mit den zu erhaltenden Knickstrukturen sowie der neu anzupflanzenden Feldhecke positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind unerheblich vorteilhaft. Versiegelungen werden nur in einem sehr geringen Umfang vorgenommen, sodass das Niederschlagswasser weiterhin auf den sandigen bis lehmsandigen Böden versickern kann. Einträge in das Grundwasser aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung werden reduziert. Der vorhandene Vorfluter wird berücksichtigt und erhalten.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig liegt bei ca. 9,0 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig beträgt ca. 890,4 mm. Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Acker bzw. Dauergrünland genutzt werden. Die Knicks blieben erhalten. Eine Veränderung des (Klein-)Klimas sowie der Luftqualität blieben aus.

Auswirkungen der Planung

Baubedingt kann es zu einer geringen Staubentwicklung durch Erdarbeiten kommen. Diese sind jedoch kurzfristig und lokal begrenzt.

Unter den PV-Anlagen wird es aufgrund der Beschattung durch die Solarmodule tagsüber zu geringeren Temperaturen kommen. Nachts kommt es aufgrund der Überstellung des Bodens mit den Anlagen zu einer geringen Erhöhung gegenüber der Umgebungstemperatur. Zusätzlich heizen sich die Module an sonnigen Tagen gegenüber den angrenzenden Freiflächen stärker auf. Hierdurch entstehen über den Modulen Wärmeinseln. Aufgrund der häufig vorkommenden Windbewegungen in der Region und des damit verbundenen Luftaustausches sind jedoch keine relevanten Auswirkungen auf das Kleinklima zu erwarten. Es sind in der Umgebung weitreichende Freiflächen vorhanden, sodass kumulierende Wirkungen auszuschließen sind.

Die vorhandenen Knicks werden erhalten und um Neuanpflanzungen im Randbereich ergänzt. Die Vegetationsstrukturen werden sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Die Förderung von Photovoltaikanlangen als regenerative Energiequelle durch die Bundesregierung erfolgt unter der Annahme, dass diese Anlagen zu einer positiven Bilanz bezüglich der globalen Klimaveränderung beitragen. Daher ist insgesamt betrachtet mit positiven Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu rechnen.

Die Planung wird als erheblich vorteilhaft für das Schutzgut eingestuft. Die klimaregulierenden Landschaftselemente im Umfeld des Plangebietes, neue dauerhafte Vegetationsflächen und der häufig vorkommenden Wind sorgen für ein ausgeglichenes Kleinklima. Die Photovoltaikanlage dient als regenerative Energiequelle dem übergeordneten Klimaschutz.

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