2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Von Blendwirkungen auf Straßen und Wohngebäuden ist nicht auszugehen. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich mehr als 200 m westlich des Planbereiches ohne Sichtverbindung und die umliegenden Straßen sind wenig befahren und von Knicks gesäumt. Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind zudem blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten.
Bezüglich der sonstigen Emissionen (z.B. Lärm, Geruch, Staub) ist gegenüber der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung eine Minderung der Emissionen zu erwarten.
Sofern im Zusammenhang mit der Realisierung der Planung Schmutzwasser anfällt, ist dies dezentral innerhalb des geplanten Sondergebietes nach den entsprechenden technischen Vorschriften abschließend zu behandeln. Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch die Satzung über Abfallbeseitigung im Kreis Schleswig-Flensburg geregelt.