Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Planerische Vorgaben

2.1 Landesplanung

Die Gemeinde Gaushorn (173 Einwohner, Stand 31.12.2019) gehört dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider mit Sitz in Hennstedt an. Der nächstgelegene Zentralort ist das etwa 3,5 km östlich von Gaushorn gelegene Tellingstedt (ländlicher Zentralort – rund 2.600 EW). Das Mittelzentrum Heide liegt in etwa 5 km westlich der Gemeinde. Gaushorn liegt somit innerhalb des 10 km-Umkreises zum Mittelzentrum Heide.

Durch die Lage an der Bundesstraße 203, welche von Büsum über Heide in Richtung Rendsburg und Eckernförde führt, ist Gaushorn direkt an das übergeordnete Straßennetz angebunden.

Des Weiteren stellt der LEP 2010 dar, dass sich die Gemeinde Gaushorn innerhalb eines Entwicklungsraums für Tourismus und Erholung befindet.

Im LEP 2010 wird der raumordnerische Grundsatz formuliert, dass im Rahmen der Siedlungsentwicklung vorrangig auf Innenbereichsflächen oder auf bereits vorbelasteten Flächen wie z. B. ehemals militärisch genutzte Konversionsflächen zurückzugreifen ist (vgl. Ziffer 2.7. LEP „Städtebauliche Entwicklung“).

Es handelt sich um ein Konversionsvorhaben, bei dem das mit Lagergebäuden bebaute ehemalige Bundeswehrgelände einschließlich der vorhandenen Infrastruktur einer sinnvollen und verträglichen Nachnutzung zugeführt werden soll. Die angestrebte Nutzung stellt eine zweckmäßige Nachnutzung der Fläche dar.

Aktuell wird der Landesentwicklungsplan fortgeschrieben. Maßgebliche Änderungen für das Plangebiet ergeben sich durch die Fortschreibung nicht.

2.2 Regionalplanung

Die Gemeinde Gaushorn liegt im Planungsraum IV (künftig Planungsraum III). Gemäß Regionalplan 2005 gehört die Gemeinde zum Nahbereich des ländlichen Zentralortes Tellingstedt.

Für das Gemeindegebiet von Gaushorn ist überwiegend ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dargestellt.

Der Norderwohld südöstlich des Plangebietes ist in der Karte zum RP IV als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt. Das Welmbütteler Moor nördlich des Plangebietes ist als Vorranggebiet für den Naturschutz ausgewiesen.

Konversionsmaßnahmen sollen gemäß RP IV auf Grundlage übergreifend abgestimmter Entwicklungs- und Nutzungskonzepte durchgeführt werden (vgl. RP IV, Ziffer 7.9). Das Nutzungskonzept liegt der Begründung als Anlage bei.

Gemäß 4. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraums III (Sachthema Windenergie an Land) (Stand September 2020) sind im relevanten Umfeld des Plangebietes keine Vorranggebiete für Windenergie vorgesehen.