5.4. Erschließung und Stellplätze
Das Plangebiet wird im Norden über die Straße „Am Hang“ und im Süden über die Massower Straße erschlossen, sodass sich durch die Verbindung beider Straßen eine Erschließungsspange bildet. Die neu zu errichtende Straßenfläche ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Folglich werden alle Verkehrsteilnehmer auf einer 4,5 m breiten gemischten Verkehrsfläche geführt. Um das Ausweichen in Begegnungsfällen zu erleichtern und um die Erschließung der Eckgrundstücke zu gewährleisten, ist vorgesehen die Randbereiche abseits des befestigten Straßenkörpers beispielsweise mit einer wassergebundenen Deckschicht zu errichten.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind mindestens zwei Stellplatz je Wohneinheit in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Der Stellplatznachweis für die geplante Wohnnutzung kann somit vollständig innerhalb des Plangebietes gedeckt werden.