Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“
Begründung
6.1. Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der Zielsetzung der Planung sind die Flächen innerhalb des Plangebietes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen.
Die Flächen des Plangebietes sind im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der damit einhergehenden Darstellung als Wohnbaufläche sollen die Voraussetzungen für die parallel stattfindende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 geschaffen werden.
7. Nachrichtliche Übernahmen
Waldabstand nach § 24 Abs. 1 LWaldG
Der Bauleitplan grenzt unmittelbar an Waldflächen an. Daher ist das Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG) zu beachten. Gemäß § 24 Abs. 1 LWaldG ist zur Verhütung von Waldbränden, zur Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung wegen der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz sowie zur Sicherung von baulichen Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand bei der Errichtung baulicher Anlagen gegenüber den Waldflächen ein Abstand von 30,0 m einzuhalten. Der Waldabstand ist in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.